Jede doppelte Wesentlichkeitsanalyse beginnt mit derselben Frage: Welche Nachhaltigkeitsaspekte schauen wir uns an? Bisher lautete die Antwort ESRS 1 AR 16, eine lange Liste aus Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen, die viele Unternehmen Zeile für Zeile abgearbeitet haben. Mit den überarbeiteten ESRS ist diese Liste umgezogen, kürzer geworden und hat ihren rechtlichen Status geändert. Dieser Beitrag zeigt die ESRS-Themenliste 2026, wie sie jetzt in ESRS 1 Anhang A steht, was sich gegenüber AR 16 geändert hat, wie viele Datenpunkte hinter jedem themenbezogenen Standard stehen und wie Sie die Liste in Ihrer Wesentlichkeitsanalyse effizient nutzen.
Kurz gefasst: Die Liste der Nachhaltigkeitsaspekte ist von ESRS 1 AR 16 (2023) in ESRS 1 Anhang A der überarbeiteten ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563) gewandert. Sie ist jetzt eine unverbindliche Orientierungshilfe und „einer der Inputs“ für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Unter-Unterthemen entfallen, E3 heißt jetzt „Wasser“, Meeresressourcen sind in E5 gewandert, und Sie müssen nicht mehr für jede Zeile eine Schlussfolgerung dokumentieren. Die Liste umfasst 10 themenbezogene Standards (E1 bis E5, S1 bis S4, G1), die zusammen 265 der 359 Datenpunkte des EFRAG-Entwurfs der Datenpunktliste 2026 enthalten. Nutzen Sie sie als Checkliste für ein Top-down-Screening, gehen Sie nur dort bottom-up vor, wo das Ergebnis nicht offensichtlich ist, und ergänzen Sie bei Bedarf unternehmensspezifische Themen.
Den vollständigen Überblick, wie die überarbeiteten Standards die Wesentlichkeitsanalyse verändern, finden Sie in unserem Beitrag zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach den überarbeiteten ESRS. Wenn Sie neu im Thema sind, beginnen Sie mit unserem Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD.
Was ist die ESRS-Liste der Nachhaltigkeitsaspekte?
Die Liste der Nachhaltigkeitsaspekte (oft einfach ESRS-Themenliste genannt) ist die Übersicht über die Themen und Unterthemen, die die zehn themenbezogenen Standards abdecken. Jedes Thema entspricht einem themenbezogenen Standard, zum Beispiel E1 Klimawandel oder S1 Arbeitskräfte des Unternehmens. Die Unterthemen gliedern jedes Thema in die Bereiche, in denen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) typischerweise entstehen.
Ein wesentliches Thema ist ein Thema oder Unterthema, das die Kriterien der Auswirkungswesentlichkeit, der finanziellen Wesentlichkeit oder beider erfüllt. Wesentliche Themen sind das Ergebnis Ihrer Wesentlichkeitsanalyse. Sie bestimmen, welche themenbezogenen Angabepflichten und damit welche Datenpunkte Sie berichten.
Die überarbeiteten ESRS wurden am 3. Juli 2026 von der Europäischen Kommission verabschiedet, am 21. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, treten am 10. November 2026 in Kraft und sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für das Geschäftsjahr 2026 können Unternehmen noch zwischen den Standards von 2023 und den überarbeiteten Standards wählen.
Von ESRS 1 AR 16 zu Anhang A: was sich geändert hat
| Aspekt | ESRS 2023 | Überarbeitete ESRS (2026) |
|---|---|---|
| Fundstelle | ESRS 1, Anwendungsanforderung AR 16 | ESRS 1, Anhang A „Liste der Themen“ |
| Status | Teil der Anwendungsanforderungen; in der Wesentlichkeitsanalyse zu berücksichtigen | Unverbindliche Orientierungshilfe, „einer der Inputs“ für die Wesentlichkeitsanalyse |
| Ebenen | Themen, Unterthemen, Unter-Unterthemen | Nur Themen und Unterthemen; frühere Details erscheinen als Beispiele in Klammern |
| E3 | Wasser- und Meeresressourcen | Wasser; Meeresressourcen in E5 |
| Dokumentation in der Praxis | Viele Unternehmen dokumentierten eine Schlussfolgerung je Zeile | Keine Schlussfolgerung je Zeile nötig |
| Unternehmensspezifische Themen | Wo nötig erforderlich | Weiterhin wo nötig erforderlich (ESRS 1 §11) |
Die Einleitung von Anhang A fasst die neue Rolle zusammen (eigene Übersetzung): Der Anhang bietet eine „unverbindliche Orientierungshilfe“, und die Tabelle führt die Themen und Unterthemen „als einen der Inputs für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse“ auf. Das Unternehmen muss bei der Bestimmung der zu berichtenden Themen oder Unterthemen seine eigenen spezifischen Umstände berücksichtigen. Wo nötig, berücksichtigt es Themen oder Unterthemen, die die ESRS nicht abdecken, um unternehmensspezifische Angaben zu entwickeln.
EFRAG beschreibt die Liste als nicht mehr verpflichtend zu berücksichtigen. Sie bleibt eine sehr nützliche Checkliste, ist aber kein Formular mehr, das Zeile für Zeile ausgefüllt werden muss.
Die 10 themenbezogenen ESRS im Überblick, mit Datenpunkten 2026
Die Tabelle zeigt die zehn themenbezogenen Standards, die Zahl der Datenpunkte je Standard im EFRAG-Entwurf der Datenpunktliste 2026 (veröffentlicht am 28. August 2026) und die Kürzel der Angabepflichten. Die Zahlen stammen aus dem Datensatz hinter unserem kostenlosen ESRS Datapoint Explorer.
| Standard | Thema | Datenpunkte (Entwurf 2026) | Angabepflichten |
|---|---|---|---|
| E1 | Klimawandel | 87 | E1-1 bis E1-11 |
| E2 | Umweltverschmutzung | 20 | E2-1 bis E2-5 |
| E3 | Wasser | 11 | E3-1 bis E3-4 |
| E4 | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | 12 | E4-1 bis E4-5 |
| E5 | Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 18 | E5-1 bis E5-5 |
| S1 | Arbeitskräfte des Unternehmens | 52 | S1-1 bis S1-16 |
| S2 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | 15 | S2-1 bis S2-4 |
| S3 | Betroffene Gemeinschaften | 15 | S3-1 bis S3-4 |
| S4 | Verbraucher und Endnutzer | 12 | S4-1 bis S4-4 |
| G1 | Unternehmensführung | 23 | G1-1 bis G1-6 |
| Summe themenbezogene Standards | 265 |
Die übrigen 94 Datenpunkte stehen in ESRS 2: 63 in den allgemeinen Angaben (BP, GOV, SBM und IRO) und 31 in den neuen allgemeinen Angabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen (GDR, sie ersetzen die bisherigen MDR). ESRS 1 enthält keine Datenpunkte. Insgesamt umfasst der Entwurf 2026 359 Datenpunkte, gegenüber 1.144 in der Liste von 2024 (EFRAG IG 3). Die Hintergründe erklären wir in unserem Beitrag zur überarbeiteten ESRS-Liste der Datenpunkte 2026.
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Filtern Sie die 359 Datenpunkte des Entwurfs 2026 nach Standard, Angabepflicht und Datentyp in unserem kostenlosen ESRS Datapoint Explorer.
ESRS Datapoint Explorer öffnenDie überarbeiteten Unterthemen (ESRS 1 Anhang A)
Die folgenden Unterthemen stammen aus ESRS 1 Anhang A in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563, wie im EFRAG Knowledge Hub veröffentlicht. Die Übersetzung ins Deutsche ist unsere eigene; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt der EU (EUR-Lex).
| Thema (Anhang A) | Unterthemen |
|---|---|
| Klimawandel (E1) | Klimaschutz; Anpassung an den Klimawandel; Energie |
| Umweltverschmutzung (E2) | Luftverschmutzung; Wasserverschmutzung; Bodenverschmutzung; besorgniserregende Stoffe, einschließlich besonders besorgniserregender Stoffe; Mikroplastik |
| Wasser (E3) | Wassernutzung, einschließlich Entnahme, Verbrauch, Ableitung und Speicherung |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (E4) | Treiber von Veränderungen der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme (einschließlich Veränderung terrestrischer und mariner Lebensräume, invasiver Arten); Zustand der Arten; Umfang und Zustand terrestrischer und mariner Ökosysteme; Ökosystemleistungen |
| Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung (E5) | Ressourcenzuflüsse; Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen; Ressourcenabflüsse (Abfälle) |
| Arbeitskräfte des Unternehmens und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S1/S2) | Arbeitsbedingungen (einschließlich angemessener Entlohnung, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Arbeitszeit, sicherer Beschäftigung) und sozialer Schutz; sozialer Dialog und Tarifverhandlungen, Vereinigungsfreiheit, Informations- und Konsultationsrechte der Arbeitnehmer, auch über Betriebsräte; Gesundheitsschutz und Sicherheit; Schulungen und Kompetenzentwicklung; Vielfalt und Gleichbehandlung (einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Nichtdiskriminierung, Maßnahmen gegen Belästigung und Gewalt); sonstige arbeitsbezogene Menschenrechte (einschließlich Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Privatsphäre und angemessener Unterkunft, Wasser- und Sanitärversorgung) |
| Betroffene Gemeinschaften (S3) | Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften (einschließlich landbezogener und sicherheitsbezogener Auswirkungen, angemessener Unterkunft und Nahrung, Wasser- und Sanitärversorgung); bürgerliche und politische Rechte von Gemeinschaften (einschließlich Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger); Rechte indigener Völker (einschließlich freier, vorheriger und informierter Zustimmung, Selbstbestimmung, kultureller Rechte) |
| Verbraucher und Endnutzer (S4) | Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher oder Nutzer (einschließlich Privatsphäre, Zugang zu Informationen, Meinungsfreiheit); persönliche Sicherheit von Verbrauchern oder Endnutzern (einschließlich Gesundheit und Sicherheit, Schutz von Kindern, Sicherheit der Person); soziale Inklusion von Verbrauchern oder Endnutzern (einschließlich Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, verantwortungsvoller Vermarktungspraktiken, Nichtdiskriminierung) |
| Unternehmensführung (G1) | Unternehmenskultur, einschließlich Korruptionsbekämpfung, Schutz von Hinweisgebern und Tierschutz; politische Einflussnahme, einschließlich Lobbytätigkeiten; Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken, insbesondere verspäteter Zahlungen an KMU |
Vier Details sind bemerkenswert:
- S1 und S2 teilen sich eine Liste von Unterthemen. Anhang A ergänzt den Hinweis, dass die Tiefe der Analyse für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette von den verfügbaren Daten abhängt. Wie Sie Auswirkungen und Risiken bewerten, darf sich also zwischen S1 und S2 unterscheiden. „Wasser- und Sanitärversorgung“ gilt nur für S2.
- E3 hat ein einziges Unterthema. Die Wassernutzung umfasst jetzt Entnahme, Verbrauch, Ableitung und Speicherung. Meeresressourcen werden in E5 als Teil der Ressourcenzuflüsse behandelt.
- G1 ist auf drei Unterthemen verdichtet. Die Unternehmenskultur bündelt jetzt Korruptionsbekämpfung, Hinweisgeberschutz und Tierschutz.
- Die Ebene der Unter-Unterthemen entfällt. Was früher eine eigene Zeile war, erscheint, soweit es erhalten blieb, als Beispiel in Klammern innerhalb eines Unterthemas.
So nutzen Sie die Themenliste in Ihrer Wesentlichkeitsanalyse
Die überarbeiteten ESRS 1 machen aus dem Formular eine Checkliste. Ein verhältnismäßiges Vorgehen sieht so aus:
- Beginnen Sie mit Ihrem Geschäft, nicht mit der Liste. Analysieren Sie zuerst Strategie, Geschäftsmodell, Sektoren, Regionen und Wertschöpfungskette. Unsere DMA-Dokumenten-Checkliste zeigt, welche Unterlagen Sie dafür sammeln sollten.
- Prüfen Sie jedes Thema top-down (ESRS 1 §27). Entscheiden Sie für jedes der zehn Themen, ob es eindeutig wesentlich, eindeutig nicht wesentlich oder nicht offensichtlich ist. Ein Softwareunternehmen kann ohne detaillierte Bewertung zu dem Schluss kommen, dass biologische Vielfalt nicht wesentlich ist, ein Stahlhersteller, dass der Klimawandel wesentlich ist. Halten Sie die Begründung in ein bis zwei Sätzen fest.
- Gehen Sie bottom-up vor, wo das Ergebnis nicht offensichtlich ist (§28). Identifizieren und bewerten Sie konkrete IROs auf Unterthemen-Ebene. Sie müssen nicht jede mögliche IRO bewerten (§32), sondern nur die Bereiche, in denen wesentliche IROs wahrscheinlich sind. Unser Beitrag zu IROs im Rahmen der CSRD erklärt, wie Sie sie beschreiben.
- Ergänzen Sie unternehmensspezifische Themen. Deckt Anhang A einen wesentlichen Aspekt nicht ab, zum Beispiel Cybersicherheit bei einem Anbieter digitaler Infrastruktur, nehmen Sie ihn auf und entwickeln Sie unternehmensspezifische Angaben (§11).
- Ordnen Sie wesentliche Themen den Angabepflichten und Datenpunkten zu. Wesentliche Themen und Unterthemen bestimmen, welche themenbezogenen Angabepflichten gelten. Unser Leitfaden zur Identifizierung Ihrer ESRS-Datenpunkte erklärt die Logik, und das ESRS-Datenpunkt-Mapping-Tool erledigt die Zuordnung für Sie.
Wenn Sie das Ergebnis visualisieren möchten, zeigt unser Beitrag zur Wesentlichkeitsmatrix nach den überarbeiteten ESRS, wie Sie eine Matrix auf Basis der neuen Themenstruktur aufbauen.
Die überarbeitete ESRS-Themenliste ist in Materiality Master integriert
Bewerten Sie IROs auf Basis der überarbeiteten Struktur von Anhang A, wenden Sie Ihre Schwellenwerte an, dokumentieren Sie Ihre Begründungen mit Kommentaren und Prüfpfad und erhalten Sie die Wesentlichkeitsmatrix automatisch. Ihre wesentlichen Themen werden anschließend direkt den Datenpunkten 2026 zugeordnet.
Was das für eine bestehende Wesentlichkeitsanalyse nach AR 16 bedeutet
Wenn Ihre letzte Wesentlichkeitsanalyse auf der Liste von 2023 beruht, müssen Sie nicht bei null anfangen. Die überarbeiteten ESRS 1 (§34) verlangen eine Aktualisierung nur bei signifikanten Änderungen. Beim Wechsel auf die überarbeiteten Standards sollten Sie vier Dinge prüfen:
- IROs von Unter-Unterthemen auf die neuen Unterthemen umschlüsseln. Meist ist das eine Neuzuordnung, keine neue Bewertung.
- IROs zu Meeresressourcen von E3 nach E5 verschieben. Und E3 in Vorlagen und Berichten in „Wasser“ umbenennen.
- Nicht mehr benötigte Dokumentation zu „nicht wesentlich“ entfernen. Eine Top-down-Begründung auf Themenebene ersetzt Einzelschlussfolgerungen für offensichtlich irrelevante Aspekte.
- Das Datenpunkt-Mapping aktualisieren. Die überarbeiteten Standards bringen eine deutlich kürzere Datenpunktliste mit. Der Berichtsumfang Ihrer wesentlichen Themen ändert sich also, auch wenn die Themen selbst gleich bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die ESRS-Themenliste ist von ESRS 1 AR 16 in ESRS 1 Anhang A gewandert und jetzt eine unverbindliche Orientierungshilfe, „einer der Inputs“ für die Wesentlichkeitsanalyse.
- Unter-Unterthemen entfallen, E3 heißt jetzt „Wasser“, Meeresressourcen liegen in E5.
- Die 10 themenbezogenen Standards enthalten 265 der 359 Datenpunkte im EFRAG-Entwurf 2026; E1 (87) und S1 (52) sind die umfangreichsten.
- Nutzen Sie die Liste für ein Top-down-Screening, bewerten Sie bottom-up nur, wo das Ergebnis nicht offensichtlich ist, und ergänzen Sie bei Bedarf unternehmensspezifische Themen.
- Bestehende Analysen müssen nicht neu erstellt, aber IROs sollten auf die neue Struktur umgeschlüsselt werden.
Materiality Master nutzt bereits die überarbeitete Themenstruktur. Sobald Ihre wesentlichen Themen feststehen, übersetzt das ESRS-Datenpunkt-Mapping-Tool sie in die genaue Liste der Datenpunkte 2026, die Sie berichten müssen. Alle Optionen finden Sie auf unserer Preisseite.


