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BlogCSRDESRSData PointsDouble MaterialityEFRAGAktualisiert am 1. November 2026 · 13 min read

ESRS-Datenpunkte identifizieren (überarbeitete ESRS 2026)

359 statt 1.144 Datenpunkte: So ermitteln Sie Schritt für Schritt die ESRS-Datenpunkte, die Sie nach den überarbeiteten ESRS berichten müssen.

Alexander SpahnAlexander Spahn

„Über welche ESRS-Datenpunkte müssen wir eigentlich berichten?“ Diese Frage stellt sich nach jeder Wesentlichkeitsanalyse. Mit den überarbeiteten ESRS, die die Europäische Kommission am 3. Juli 2026 angenommen hat, ist die Antwort deutlich kürzer geworden. Die Methode ist aber gleich geblieben: Ihre wesentlichen Themen bestimmen Ihre Datenpunkte. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie auf Basis des EFRAG-Entwurfs der Datenpunktliste 2026 vorgehen.

Kurz gesagt: Der EFRAG-Entwurf der Datenpunktliste 2026 für die überarbeiteten ESRS enthält 359 Datenpunkte, die IG-3-Liste von 2024 noch 1.144. Sie berichten nicht alle davon. ESRS 2 (63 Datenpunkte) ist voraussichtlich für jedes Unternehmen wesentlich, die GDR (31 Datenpunkte) gelten für Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele Ihrer wesentlichen Themen, und die themenbezogenen Standards E1 bis G1 greifen nur dort, wo Ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein wesentliches Thema ergeben hat. So entsteht Ihre Liste: (1) Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse nehmen, (2) wesentliche Themen und Unterthemen den Angabepflichten zuordnen, (3) deren Datenpunkte aus der EFRAG-Liste übernehmen, (4) bedingte Datenpunkte filtern und Übergangsregeln anwenden, (5) Verantwortliche festlegen und Datenlücken schließen. Vorsorglich alles zu berichten ist keine Option mehr: Nach dem überarbeiteten ESRS 1 §24 dürfen nicht wesentliche Informationen nicht angegeben werden.

Was ist ein ESRS-Datenpunkt?

Ein ESRS-Datenpunkt (oft auch „CSRD-Datenpunkt“ genannt) ist die kleinste Informationseinheit, die eine Angabepflicht verlangt. Jeder ESRS-Standard ist in Angabepflichten gegliedert (zum Beispiel E1-6), und jede Angabepflicht wiederum in Datenpunkte: eine einzelne Zahl, eine kurze Aussage oder eine erzählende Beschreibung.

Die EFRAG-Liste ordnet jedem Datenpunkt einen Datentyp zu. Im Entwurf 2026 sind 129 Datenpunkte narrativ und 50 semi-narrativ; der Rest ist quantitativ oder gemischt (Prozentwerte, Geldbeträge, THG-Emissionen, Energie, Masse, Volumen, Datumsangaben). Die quantitativen Datenpunkte sind das, was viele als ESRS-Kennzahlen bezeichnen.

Datenpunkte sind wichtig, weil auf dieser Ebene die eigentliche Arbeit stattfindet: Jemand muss für jeden einzelnen verantwortlich sein, die Daten beschaffen und dem Prüfer zeigen können, woher sie stammen.

Wie viele ESRS-Datenpunkte gibt es 2026?

Die EFRAG IG 3 Liste der ESRS-Datenpunkte von 2024 umfasste 1.144 Datenpunkte für die ursprünglichen ESRS. Der Entwurf der Datenpunktliste 2026, den EFRAG am 28. August 2026 für die überarbeiteten ESRS veröffentlicht hat, enthält 359. Laut EFRAG sinkt die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um rund 61 % und die Gesamtzahl um rund 71 %, weil alle freiwilligen („may disclose“) Datenpunkte gestrichen wurden. Die Hintergründe lesen Sie in unserem Beitrag zum Entwurf der ESRS-Datenpunktliste 2026.

ESRS 1 enthält keine Datenpunkte, sondern legt die allgemeinen Regeln fest. Die 359 Datenpunkte verteilen sich auf zwölf Bereiche:

StandardDatenpunkte (Entwurf 2026)Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben63BP-1, BP-2, GOV-1 bis GOV-4, SBM-1 bis SBM-3, IRO-1, IRO-2
ESRS 2 GDR (Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen, Ziele)31GDR, GDR-P, GDR-A, GDR-M, GDR-T
E1 Klimawandel87E1-1 bis E1-11
E2 Umweltverschmutzung20E2-1 bis E2-5
E3 Wasser11E3-1 bis E3-4
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme12E4-1 bis E4-5
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft18E5-1 bis E5-5
S1 Eigene Belegschaft52S1-1 bis S1-16
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette15S2-1 bis S2-4
S3 Betroffene Gemeinschaften15S3-1 bis S3-4
S4 Verbraucher und Endnutzer12S4-1 bis S4-4
G1 Unternehmensführung23G1-1 bis G1-6
Gesamt359

Zwei weitere Zahlen helfen bei der Planung: 122 Datenpunkte sind als bedingt gekennzeichnet (sie gelten nur, wenn eine Bedingung erfüllt ist) und 10 als alternative Darstellung (Sie wählen eine Form der Darstellung). Selbst die 359 überzeichnen also, was ein einzelnes Unternehmen tatsächlich berichtet.

Wichtig: Die Liste 2026 ist ein Entwurf. EFRAG hat bis zum 23. Oktober 2026 Rückmeldungen gesammelt; XBRL-Taxonomie und Leitlinien werden noch finalisiert. Nutzen Sie die Liste zur Eingrenzung Ihres Berichtsumfangs und prüfen Sie auf efrag.org, ob die finale Fassung vorliegt.

Alle 359 ESRS-Datenpunkte kostenlos durchsuchen

Filtern Sie jeden Datenpunkt der überarbeiteten ESRS nach Standard, Datentyp, Bedingung und Übergangsregel, mit Brücke zur IG-3-Liste von 2024.

ESRS Datapoint Explorer öffnen

Was immer gilt und was von Ihren wesentlichen Themen abhängt

Die überarbeiteten ESRS teilen Ihre Datenpunkte in drei Gruppen.

1. ESRS 2: voraussichtlich für alle wesentlich. Nach den ESRS von 2023 galt ESRS 2 unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse. Der überarbeitete Text ist differenzierter: Die Angabepflichten von ESRS 2 führen voraussichtlich bei allen Unternehmen zu wesentlichen Informationen („likely to result in material information for all undertakings“). Planen Sie die 63 Datenpunkte nach ESRS 2 daher ein (Grundlagen der Erstellung, Governance, Strategie und Geschäftsmodell sowie die IRO-Angaben, die Ihre Wesentlichkeitsanalyse beschreiben), und dokumentieren Sie Ihre Begründung, falls Sie einzelne ESRS-2-Angaben für nicht wesentlich halten.

2. GDR: der Mindestinhalt je wesentlichem Thema. Die allgemeinen Angabepflichten (GDR) zu Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen ersetzen die Mindestangabepflichten (MDR) der ESRS von 2023. Sie legen fest, was Sie zu Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen jedes wesentlichen Themas angeben. Weil sie je Thema greifen, können dieselben 31 GDR-Datenpunkte mehrfach in Ihrer Nachhaltigkeitserklärung vorkommen.

3. Themenbezogene Standards: nur bei wesentlichen Themen. E1 bis G1 gelten nur für die Themen, die Ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert hat. Ist der Klimawandel wesentlich, gilt E1; ist Wasser nicht wesentlich, entfällt E3. Eine Erleichterung lohnt sich zu kennen: Wenn Sie den Klimawandel als nicht wesentlich einstufen, verlangt ESRS 2 IRO-2 §37(b) nur noch die Grundlage für diese Schlussfolgerung, nicht mehr die ausführliche zukunftsgerichtete Analyse von 2023.

ESRS-Datenpunkte ermitteln in 7 Schritten

Schritt 1: Vom Ergebnis Ihrer Wesentlichkeitsanalyse ausgehen

Ihre Datenpunktliste ist nur so gut wie Ihre Wesentlichkeitsanalyse. Sie brauchen eine dokumentierte Liste wesentlicher Themen und Unterthemen, idealerweise mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) dahinter.

Die überarbeiteten ESRS machen diesen Schritt verhältnismäßiger: Sie dürfen Schlussfolgerungen auf Themenebene top-down ziehen (ESRS 1 §27), müssen nicht jede denkbare IRO bewerten (§32) und die Analyse nur bei wesentlichen Veränderungen aktualisieren (§34). Alle Änderungen erklären wir in unserem Beitrag zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach den überarbeiteten ESRS; unser Beispiel einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse zeigt ein vollständiges Ergebnis für einen mittelständischen Hersteller.

Schritt 2: Wesentliche Themen und Unterthemen den Standards zuordnen

Die Liste der Nachhaltigkeitsaspekte (früher ESRS 1 AR 16) steht jetzt in Anlage A zu ESRS 1. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe, Unter-Unterthemen entfallen, E3 heißt nur noch „Wasser“, und Meeresressourcen sind zu E5 gewandert. Nutzen Sie die Liste, um Ihre wesentlichen Themen in der Sprache der ESRS zu formulieren und jedem Thema seinen themenbezogenen Standard zuzuordnen. Unsere ESRS-Themenliste 2026 zeigt die vollständige Struktur.

Wird eines Ihrer wesentlichen Themen von keinem themenbezogenen Standard abgedeckt, müssen Sie es mit eigenen, unternehmensspezifischen Informationen berichten. Diese stehen nicht in der EFRAG-Liste; planen Sie sie separat ein.

Schritt 3: Angabepflichten auswählen

Öffnen Sie für jedes wesentliche Thema den themenbezogenen Standard und bestimmen Sie die Angabepflichten, die sich auf Ihre wesentlichen IROs beziehen. Ergänzen Sie dann die Angabepflichten nach ESRS 2 und die GDR für Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele jedes wesentlichen Themas.

Halten Sie fest, warum eine Angabepflicht drin ist oder nicht. Der Prüfer schaut sich im Rahmen der begrenzten Prüfungssicherheit die Wesentlichkeitsanalyse und ihre Verbindung zur Nachhaltigkeitserklärung an, und genau diese Dokumentation ist die Brücke zwischen beiden.

Schritt 4: Datenpunkte aus der EFRAG-Liste übernehmen

Jetzt geht es eine Ebene tiefer: Filtern Sie die EFRAG-Arbeitsmappe (oder den ESRS Datapoint Explorer) nach den ausgewählten Angabepflichten und übernehmen Sie deren Datenpunkte. Notieren Sie zu jedem Datenpunkt den Absatzverweis, den Datentyp und die Kennzeichen. Das ist Ihre Brutto-Datenpunktliste.

Schritt 5: Bedingte und alternative Datenpunkte filtern

Prüfen Sie bei allen bedingten Datenpunkten Ihrer Bruttoliste, ob die Bedingung auf Sie zutrifft. Typische Bedingungen hängen davon ab, ob Sie überhaupt ein entsprechendes Konzept, Ziel oder eine bestimmte Tätigkeit haben. Ist ein Datenpunkt als alternative Darstellung gekennzeichnet, entscheiden Sie sich für eine Variante und streichen die andere.

Danach wenden Sie den Informationsfilter an: Prüfen Sie innerhalb eines wesentlichen Themas, ob jede verbleibende Information für Ihre Situation tatsächlich wesentlich ist (siehe Abschnitt zu §24 unten). Das Ergebnis ist Ihre Netto-Datenpunktliste.

Schritt 6: Übergangsregeln und Ihre Option für 2026 prüfen

Manche Datenpunkte dürfen Sie in den ersten Berichtsjahren weglassen. Die EFRAG-Arbeitsmappe weist Übergangsregeln (Phase-ins) in drei Spalten aus, beschriftet mit „prior to FY 2027“, „prior to FY 2030“ und „first two FY of reporting“. Ein Beispiel: Unternehmen der ersten Welle dürfen die erwarteten finanziellen Effekte nach SBM-3 in qualitativer Form vor dem Geschäftsjahr 2028 und in quantitativer Form vor dem Geschäftsjahr 2030 weglassen.

Klären Sie außerdem, welches Regelwerk Sie anwenden. Für das Geschäftsjahr 2026 können Unternehmen zwischen den ESRS von 2023, den überarbeiteten ESRS in vollem Umfang oder den ESRS von 2023 mit bestimmten Erleichterungen wählen und müssen die Wahl in der Nachhaltigkeitserklärung angeben. Bleiben Sie für 2026 bei den ESRS von 2023, ist die IG-3-Liste mit 1.144 Datenpunkten für dieses Jahr weiter Ihre Referenz. Ab dem Geschäftsjahr 2027 sind die überarbeiteten ESRS verpflichtend.

Schritt 7: Verantwortliche festlegen und Lückenanalyse durchführen

Machen Sie aus der Liste schließlich einen Arbeitsplan. Benennen Sie für jeden Datenpunkt eine verantwortliche Stelle (Finanzen, Personal, Einkauf, Betrieb, Recht), notieren Sie das Quellsystem und markieren Sie, ob die Daten heute vorliegen, teilweise vorliegen oder fehlen. Der Datentyp hilft dabei: Quantitative Datenpunkte brauchen meist ein System und eine Berechnungsmethode, narrative ein beschriebenes Konzept oder einen Prozess und eine verantwortliche Autorin oder einen Autor.

Liegt die Lücke in Ihrer Wertschöpfungskette, denken Sie an die Wertschöpfungskettenobergrenze (Value Chain Cap): Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 dürfen Sie von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten nicht mehr verlangen, als der freiwillige Standard (Voluntary Standard) enthält. Die überarbeiteten ESRS erlauben stattdessen Branchen- oder Regionaldaten (ESRS 1 §33).

Zu viel berichten ist jetzt auch ein Problem: die „shall not disclose“-Regel

Nach den ESRS von 2023 haben viele Unternehmen Datenpunkte „sicherheitshalber“ berichtet. Der überarbeitete ESRS 1 §24 schließt diese Tür: Ein Unternehmen darf Informationen, die nicht wesentlich sind, nicht angeben („shall not disclose“). Die Kommission hat die weichere EFRAG-Formulierung („is not required to“) bewusst verschärft. Klar gekennzeichnete ergänzende Informationen bleiben möglich (§§107–108), und das neue Kapitel zur sachgerechten Darstellung (§§19–21) beurteilt die Nachhaltigkeitserklärung als Ganzes.

Für Ihre Datenpunktliste heißt das zweierlei. Erstens ist das Filtern in den Schritten 3 bis 5 keine Fleißarbeit mehr, sondern Teil der Compliance. Zweitens ist eine von Wettbewerbern oder aus einer Beratervorlage übernommene Datenpunktliste in beide Richtungen riskant: Sie kann wesentliche Datenpunkte übersehen und unwesentliche enthalten. Ihre Liste muss sich aus Ihrer Wesentlichkeitsanalyse ergeben.

Excel-Liste, Explorer oder Mapping-Tool: Welcher Weg passt?

Es gibt drei praktische Wege von den wesentlichen Themen zu den Datenpunkten.

WegWas Sie bekommenGeeignet für
EFRAG-Excel-Arbeitsmappe (Download)Die offizielle Entwurfsliste 2026 mit 359 Datenpunkten, Datentypen, Absatzverweisen, Knowledge-Hub-Links und Verweisen auf die ESRS von 2023Teams, die die Originaldatei wollen und die Zuordnung selbst filtern und dokumentieren können
ESRS Datapoint Explorer (kostenlos)Alle 359 Datenpunkte online, mit kombinierbaren Filtern, Detailansichten, den drei Übergangsfristen und einer Brücke zur IG-3-Liste von 2024Orientierung, einzelne Datenpunkte nachschlagen, 2024 und 2026 vergleichen
ESRS-Datenpunkt-Mapping-ToolIhre wesentlichen Themen, zugeordnet zu den Datenpunkten der überarbeiteten ESRS, gekennzeichnet als verpflichtend oder bedingt, mit Hinweisen zur Datenerhebung, als Excel und PDFSchnell eine unternehmensspezifische, prüfungsfähige Datenpunktliste erstellen

Der Excel-Weg ist kostenlos und maßgeblich, aber die Zuordnung bleibt Ihre Aufgabe: jedes wesentliche Unterthema den Angabepflichten zuordnen, Bedingungen prüfen, die Begründung dokumentieren. Für einen ersten Bericht dauert das eher Tage als Stunden.

Das Mapping-Tool automatisiert genau diesen Schritt. Sie geben die wesentlichen Themen aus Ihrer Wesentlichkeitsanalyse ein, sehen sich das Ergebnis vor dem Kauf in einer Vorschau an und laden Ihre Datenpunktliste als Excel und PDF herunter. Das Tool nutzt jetzt die Datenpunkte der überarbeiteten ESRS (EFRAG-Entwurf 2026) statt der alten Liste mit 1.144 Datenpunkten. Unser Leitfaden zum ESRS-Datenpunkt-Mapping-Tool zeigt jeden Schritt.

Ihre unternehmensspezifische ESRS-Datenpunktliste

Geben Sie Ihre wesentlichen Themen ein und erhalten Sie die passenden Datenpunkte der überarbeiteten ESRS, gekennzeichnet als verpflichtend oder bedingt, als Excel und PDF. Mit Vorschau vor dem Kauf.

Häufige Fehler bei der Ermittlung der ESRS-Datenpunkte

  • Mit der falschen Liste arbeiten. Die IG-3-Liste mit 1.144 Datenpunkten gehört zu den ESRS von 2023. Wenn Sie nach den überarbeiteten ESRS berichten, nutzen Sie die Liste 2026 und geben Sie in der Nachhaltigkeitserklärung klar an, welche Option Sie für 2026 gewählt haben.
  • Sicherheitshalber alles berichten. Nach §24 ist das nicht mehr neutral. Unwesentliche Informationen müssen wegbleiben oder klar als ergänzend gekennzeichnet werden.
  • ESRS 2 und die GDR vergessen. Sie machen 94 der 359 Datenpunkte aus und gelten unabhängig davon, welche themenbezogenen Standards wesentlich sind.
  • Die Themenliste als Pflicht-Checkliste behandeln. Anlage A ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Sie brauchen keine dokumentierte Schlussfolgerung für jede Zeile, aber eine nachvollziehbare Begründung für Ihre wesentlichen Themen.
  • Bedingte Datenpunkte ignorieren. Rund ein Drittel der Liste ist bedingt. Wer die Bedingungen nicht prüft, bläht Aufwand und Bericht auf.
  • Übergangsregeln übersehen. Manche Datenpunkte dürfen in den ersten Jahren entfallen. Prüfen Sie die Phase-in-Spalten, bevor Sie Daten erheben.
  • Verantwortliche zu spät benennen. Daten, für die niemand zuständig ist, sind ein häufiger Grund für verspätete Erstberichte. Erledigen Sie Schritt 7 direkt nach der Zuordnung.

Wer muss nach Omnibus I ESRS-Datenpunkte ermitteln?

Nach der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 gilt die CSRD für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Unternehmen der früheren zweiten Welle, die diese Schwellen überschreiten, berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027. Konzerne aus Drittstaaten folgen ab dem Geschäftsjahr 2028, wenn sie mehr als 450 Mio. € Umsatz in der EU erzielen und eine EU-Tochter oder Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. € Umsatz haben. Börsennotierte KMU fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich.

Unternehmen unterhalb der Schwellen können freiwillig nach dem Voluntary Standard (VS) berichten. Er sieht keine Wesentlichkeitsanalyse vor und arbeitet mit einem festen Satz an Angaben, daher gilt die Methode in diesem Leitfaden für sie nicht. Unser Vergleich VSME vs. ESRS nach Omnibus erklärt, wer nach welchem Standard berichtet.

Nächster Schritt: von den wesentlichen Themen zu Ihrer Datenpunktliste

Die Ermittlung Ihrer ESRS-Datenpunkte ist eine Zuordnungsaufgabe mit klarer Reihenfolge: Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse, Themen, Angabepflichten, Datenpunkte, Filter, Verantwortliche. Mit 359 statt 1.144 Datenpunkten ist sie deutlich überschaubarer als 2024. Die strengeren Regeln zu unwesentlichen Informationen machen es aber wichtiger, sie richtig zu erledigen.

Materiality Master deckt die ganze Kette ab: Führen Sie Ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse in der App durch und ordnen Sie die wesentlichen Themen dann mit einem Klick den Datenpunkten der überarbeiteten ESRS zu. Ein einzelnes Mapping kostet einmalig 997 €, unbegrenzte Mappings sind im Jahresplan enthalten. Alle Optionen finden Sie auf unserer Preisseite.