Jedes Unternehmen, das nach den ESRS berichtet, muss erklären, wie es seine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt hat. Diese Erklärung ist ESRS 2 IRO-1. Sie gehört zu den wenigen Texten der Nachhaltigkeitserklärung, die Abschlussprüfer, Analysten und ESG-Ratingagenturen genau lesen, denn sie zeigt, ob der Rest des Berichts auf einem belastbaren Verfahren beruht.
Kurz gesagt: ESRS 2 IRO-1 ist die Beschreibung Ihres Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse. Nach den überarbeiteten ESRS (Verordnung (EU) 2026/1563) umfasst sie fünf Elemente in Absatz 35: (a) Prozessschritte, Wertschöpfungskette, Methoden, Inputs und Schwellenwerte; (b) Bewertung und Priorisierung von Auswirkungen, einschließlich der Frage, wie Minderungsmaßnahmen und Bereiche mit erhöhtem Risiko berücksichtigt werden; (c) Bezug zu den Sorgfaltsprozessen und zur Einbindung von Stakeholdern und Fachleuten; (d) wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr; (e) das Datum der letzten Aktualisierung. Unsere Auswertung von 15 echten Nachhaltigkeitserklärungen für 2025 zeigt: Die Texte umfassen 700 bis 2.450 Wörter (Median rund 1.350). Nur 6 von 15 nennen Schwellenwerte in Zahlen, 7 von 15 äußern sich im Abschnitt zur Wesentlichkeitsanalyse nicht zu Brutto oder Netto, und viele lassen interne Fachleute stellvertretend für Stakeholder sprechen. Einen Mustertext zum Übernehmen finden Sie weiter unten.
Dieser Beitrag zeigt, was IRO-1 nach den überarbeiteten ESRS verlangt, was wir aus den Berichten von 15 europäischen Konzernen gelernt haben (darunter Siemens, SAP, BASF, Henkel, PUMA, Krones und Jenoptik), welche Schwächen Prüfer und Leser bemerken, und liefert einen Mustertext für eine fiktive mittelgroße Unternehmensgruppe. Wenn Sie noch mitten in der Analyse selbst stecken, beginnen Sie mit unserem Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD oder dem Überblick Wesentlichkeitsanalyse: Definition, Ablauf und Beispiel.
Was ist ESRS 2 IRO-1?
IRO steht für Impacts, Risks and Opportunities, also Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Bewertungseinheit jeder doppelten Wesentlichkeitsanalyse (was IROs sind). Drei Angabepflichten in ESRS 2 berichten gemeinsam über die Analyse:
| Angabepflicht | Inhalt |
|---|---|
| IRO-1 | Das Verfahren: wie Sie IROs ermittelt und bewertet haben, mit welchen Kriterien, Schwellenwerten und Inputs und wann |
| IRO-2 | Das Ergebnis: Ihre wesentlichen IROs und wie sie sich auf Menschen, Umwelt und Unternehmen auswirken, plus die Liste der berichteten Angabepflichten |
| SBM-3 | Das Zusammenspiel der wesentlichen IROs mit Strategie und Geschäftsmodell sowie ihre aktuellen und erwarteten finanziellen Effekte |
IRO-1 ist eine Textangabe. Eine Tabelle oder Matrix ist nicht vorgeschrieben, und eine Wesentlichkeitsmatrix ist weder nach den ESRS 2023 noch nach den überarbeiteten ESRS Pflicht.
Was IRO-1 nach den überarbeiteten ESRS verlangt
Die überarbeiteten ESRS wurden am 3. Juli 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 angenommen und gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 (für 2026 haben Unternehmen die Wahl). Die Tabelle listet die IRO-1-Datenpunkte aus der EFRAG-Entwurfsliste 2026, wie sie in unserem kostenlosen ESRS Datenpunkt-Explorer enthalten sind. Nutzen Sie sie als Checkliste.
| # | Abs. | Geforderte Angabe | Was Sie schreiben sollten | Check |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 35(a), AR 22–24 | Prozess- und Entscheidungsschritte zur Ermittlung und Bewertung von IROs | Die Schritte in Reihenfolge, wer was gemacht hat, Top-down (§27) oder Bottom-up (§28) je Thema | ☐ |
| 2 | 35(a) | Abdeckung des eigenen Geschäftsbetriebs und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette | Welche Stufen, welche Daten (Lieferantendaten, Branchen- oder Regionaldaten, §33) | ☐ |
| 3 | 35(a) | Wichtigste Methoden, Inputs und Annahmen | Quellen der Longlist, Skalen, Bewertungsformel, Zeithorizonte | ☐ |
| 4 | 35(a) | Qualitative Überlegungen oder quantitative Schwellenwerte | Skala und Schwellenwert je Dimension, Sonderregeln, Aggregation vom IRO zum Thema | ☐ |
| 5 | 35(b), AR 24–26 | Bewertung und Priorisierung von Auswirkungen | Schwere (Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit) und Wahrscheinlichkeit; Menschenrechtsregel | ☐ |
| 6 | 35(b) | Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Abhilfe | Brutto-/Netto-Logik gemäß ESRS 1 §43 | ☐ |
| 7 | 35(b) | Berücksichtigung von Bereichen mit erhöhtem Risiko (Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, Regionen) | Welche Länder, Branchen oder Lieferantengruppen besonders betrachtet wurden und warum | ☐ |
| 8 | 35(c), AR 24 | Die Analyse stützt sich auf die Sorgfaltsprozesse | Welche Ergebnisse eingeflossen sind (z. B. Risikoanalyse nach LkSG) | ☐ |
| 9 | 35(c) | Wie Konsultationen mit betroffenen Stakeholdern und externen Fachleuten die Analyse beeinflussen | Wer, wie, wann, wie viele, und was sich dadurch geändert hat | ☐ |
| 10 | 35(d) | Wesentliche Änderungen am Prozess und an den wesentlichen Informationen gegenüber der Vorperiode | Änderungen bei Methode, Schwellenwert oder Umfang, oder „keine wesentlichen Änderungen“ | ☐ |
| 11 | 35(e) | Datum der letzten Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse | Ein Datum, nicht nur ein Jahr | ☐ |
Was aus IRO-1 herausgefallen ist. Gegenüber der Fassung von 2023 ist IRO-1 kürzer geworden. Die eigenen Datenpunkte zum Prozess für finanzielle Risiken und Chancen, zur Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber anderen Risiken und zur Integration ins Risikomanagement tauchen in der EFRAG-Entwurfsliste 2026 nicht mehr auf, ebenso wenig die themenspezifischen IRO-1-Anforderungen aus E1 bis E5. Die Beschreibung Ihrer wesentlichen IROs steht jetzt in IRO-2 (§37(a)), einschließlich der Begründung, falls der Klimawandel nicht wesentlich ist (§37(b)); SBM-3 behandelt das Zusammenspiel mit der Strategie und die finanziellen Effekte. Alle Änderungen an der Wesentlichkeitsanalyse erklärt unser Beitrag zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach den überarbeiteten ESRS.
Zwei Regeln prägen den Text. Erstens verlangen die überarbeiteten ESRS eine prägnante, unternehmensspezifische Beschreibung und warnen ausdrücklich vor Standardfloskeln (Boilerplate). Zweitens müssen Sie die Analyse nach ESRS 1 §34 nur bei wesentlichen Änderungen aktualisieren. Genau deshalb fragt IRO-1 nun nach dem Datum der letzten Aktualisierung. Mehr zum Aktualisierungsrhythmus lesen Sie in unserem Beitrag Wesentlichkeitsanalyse aktualisieren.
Was wir aus 15 echten Nachhaltigkeitserklärungen gelernt haben
Wir haben die Abschnitte zur Wesentlichkeitsanalyse in 15 Nachhaltigkeitserklärungen für das Geschäftsjahr 2025 gelesen, veröffentlicht zwischen November 2025 und April 2026: acht deutsche Konzerne (davon zwei Mid Caps), drei französische, ein dänischer, ein niederländischer und zwei ungarische. Alle wurden nach den ESRS von 2023 erstellt, mehrere mit den Erleichterungen des „Quick Fix“ von 2025, denn die überarbeiteten ESRS wurden erst im Juli 2026 angenommen. Die Berichte zeigen also die aktuelle Praxis, nicht die neuen Regeln. Die Wortzahlen sind Näherungswerte und beziehen sich nur auf die Prozessbeschreibung ohne Ergebnistabellen. Zitate stammen aus den englischen Fassungen und sind sinngemäß übersetzt.
| Unternehmen (Bericht) | Branche | Skala | Schwellenwerte in Zahlen | Stakeholder-Input 2025 | Brutto/Netto angegeben | Länge (Wörter) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Siemens (GJ bis Sep. 2025) | Industrietechnik | 1–5 | Teilweise (Spanne 3–4) | Bestehende Kanäle, Fokusgruppen, Experteninterviews | Brutto | ~1.780 |
| SAP | Software | 1–5 je Kriterium, €-Bänder | Ja | Interne Fachleute | Brutto | ~1.140 |
| Henkel | Konsumgüter | 0–5 | Ja (ohne €) | Interne Vertreter je Gruppe | Brutto (Auswirkungen) | ~1.400 |
| BASF | Chemie | 5-stufig | Nein | Beiräte, Civil Society Forum, Wahrnehmungsstudien | Nicht angegeben | ~700 |
| Deutsche Telekom | Telekommunikation | 5-stufig / 4-stufig | Nein | Desk Research, Interviews, Workshops | Nicht angegeben | ~1.460 |
| PUMA | Sportartikel | 0–15 / 0–5 | Ja | 40 + 20 lokale Organisationen in Beschaffungsländern | Brutto | ~1.540 |
| Krones (Mid Cap) | Maschinenbau | 0–15 / 0–5 | Ja | Interne Stellvertreter | Nicht angegeben | ~1.260 |
| Jenoptik (Mid Cap) | Photonik | 1–5 | Ja | Umfrage 2023, intern bestätigt | Nicht angegeben | ~2.130 |
| Danone | Lebensmittel | Nicht offengelegt | Nein (qualitativ) | Konsultation 2024, Methode nicht beschrieben | Brutto | ~730 |
| Schneider Electric | Elektrotechnik | 4 Stufen | Nein | Keine neue in 2025 (Validierung 2024) | Brutto | ~2.450 |
| L'Oréal | Kosmetik | Nicht offengelegt | Nein | Interviews mit mehr als 45 externen Stakeholdern | Brutto | ~1.050 |
| Ørsted | Erneuerbare Energien | Nicht offengelegt | Nein | Interne Fachleute als Stellvertreter | Hybrid | ~1.350 |
| Philips | Medizintechnik | Nicht offengelegt | Nein | KI-gestützte Auswertung öffentlicher Daten, interne Workshops | Nicht angegeben | ~900 |
| MOL | Öl und Gas | Verbale Stufen | Nein (grafisch) | Interne Fachleute, externe Umfrage 2025 | Nicht angegeben | ~1.080 |
| OTP Bank | Banken | 0–15 / 0–5 | Ja (Punktbänder) | Interne Stellvertreter (Umfrage 2024) | Nicht angegeben | ~1.800 |
1. Die Länge schwankt um den Faktor drei, und länger ist nicht besser
Die Prozessbeschreibungen reichen von rund 700 Wörtern (BASF) bis rund 2.450 Wörtern (Schneider Electric), im Median etwa 1.350 Wörter, also zwei bis drei Seiten. Der kurze BASF-Text enthält dabei etwas, das vielen längeren fehlt: eine Tabelle der Auswirkungen und Risiken, die 2025 weggefallen oder neu hinzugekommen sind. Die richtige Länge ist die, die alle elf Punkte der Checkliste einmal abdeckt, ohne allgemeine Theorie zur Wesentlichkeitsanalyse zu wiederholen.
2. Weniger als die Hälfte nennt Schwellenwerte in Zahlen
Sechs von 15 Berichten beziffern ihre Schwellenwerte. SAP geht am weitesten: Der Konzern legt die Bewertungslogik mit Wahrscheinlichkeitsfaktoren, Euro-Bändern für das finanzielle Ausmaß (von unter 25 Mio. € bis über 500 Mio. €) und einem Rechenbeispiel offen und setzt die Wesentlichkeit bei einem Impact-Wert von 8 und einem finanziellen Wert von 3 an. PUMA schreibt schlicht, dass Auswirkungen ab einem Wert von 8 als wesentlich gelten. Henkel veröffentlicht eine Regel aus Schwere und Wahrscheinlichkeit, die auch schwere, aber unwahrscheinliche Auswirkungen erfasst. Krones erklärt sogar, warum die Schwellenwerte 2025 angehoben wurden (bei Auswirkungen von 8 auf 10 auf einer Skala von 0 bis 15): um einen integrierten Ansatz der Risikobewertung anzuwenden. Jenoptik sagt, wer den Schwellenwert von 4 auf der Skala von 1 bis 5 festgelegt hat: ein Management-Workshop mit dem Vorstand. Die OTP Bank legt Punktbänder offen: bei Auswirkungen eine Schwere von 8 bis 15 in Kombination mit der Wahrscheinlichkeit, bei finanziellen Effekten 3 bis 5.
Die übrigen neun beschreiben einen Schwellenwert, ohne ihn zu nennen. BASF stuft IROs als wesentlich ein, wenn sie „einen definierten Schwellenwert“ überschreiten, die Deutsche Telekom hat „auf Basis eines Schwellenwerts“ priorisiert, Philips schreibt, die Schwellenwerte seien „vorwiegend qualitativer Natur“, und Siemens nennt eine Spanne: „einen Wert zwischen drei und vier auf einer Fünf-Punkte-Skala“. Wie Sie Schwellenwerte festlegen und begründen, zeigt unser Beitrag zu Schwellenwerten in der Wesentlichkeitsanalyse.
3. Brutto oder Netto: die Hälfte sagt es, die andere nicht
Sieben Berichte bewerten ausdrücklich brutto. Am klarsten ist Schneider Electric: Die Bewertung erfolge brutto, vor Berücksichtigung jeglicher Minderungsmaßnahmen. Ørsted nutzt einen offen beschriebenen Hybridansatz, der Maßnahmen berücksichtigt, die bereits fest in Steuerung und Betrieb verankert sind. Sieben Berichte gehen im Abschnitt zur Wesentlichkeitsanalyse gar nicht auf die Frage ein. SAP nennt einen Bruttoansatz, definiert in der Bewertungsgrafik die finanzielle Wahrscheinlichkeit aber als Eintrittswahrscheinlichkeit „nach Gegenmaßnahmen“. Das zeigt, wie leicht beides durcheinandergerät. Nach ESRS 1 §43 ist die Frage nun geregelt: Potenzielle negative Auswirkungen dürfen nur um Maßnahmen gemindert werden, die bereits umgesetzt und wirksam sind. Ihr IRO-1-Text sollte sagen, welche Logik Sie angewendet haben.
4. Stakeholder-Input kommt oft von internen Stellvertretern
Für 2025 haben die meisten Unternehmen eine Analyse aus 2024 aktualisiert, viele ohne neuen externen Input. Henkel benennt für jede Stakeholder-Gruppe interne Vertreter, Krones lässt die IROs von den direkten Ansprechpartnern der jeweiligen Gruppe stellvertretend bewerten, die OTP Bank schreibt, die Meinung externer Stakeholder sei durch interne Fachleute vertreten worden, und Ørsted setzt interne Fachexperten als Stellvertreter ein. Das ist für sich genommen nicht falsch: ESRS 1 §42 erkennt Einbindung im Rahmen der Sorgfaltsprozesse an. Den Unterschied macht die Transparenz. SAP und Schneider Electric begründen, warum keine neue Einbindung nötig war (keine wesentlichen Änderungen). Die stärksten Beispiele nennen Zahlen: PUMA hat in seinen wichtigsten Beschaffungsländern Input von 40 lokalen Organisationen zu menschenrechtlichen und von 20 zu umweltbezogenen IROs eingeholt, L'Oréal hat seine vorläufigen Ergebnisse mit mehr als 45 externen Stakeholdern in Interviews getestet. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Stakeholder-Analyse bei der doppelten Wesentlichkeit.
5. Der Bezug zum Risikomanagement ist Standard, Euro-Beträge sind selten
Fast alle Berichte verknüpfen die finanzielle Wesentlichkeit mit dem Risikomanagement (ERM). Die Qualität schwankt: SAP nutzt dieselben Euro-Bänder in Wesentlichkeitsanalyse und Risikomanagement; Krones veröffentlicht seine Risikoklassen (gering 1 bis 10 Mio. €, mittel bis 50 Mio. €, hoch darüber); die Deutsche Telekom nennt Risikoklassen von 200 Mio. € bis 1 Mrd. €, sagt aber nicht, welche Stufe in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich gilt; Henkel und L'Oréal schreiben nur, ihre Schwellenwerte seien am Risikomanagement „ausgerichtet“. Die OTP Bank sagt offen, dass die Integration ins Risikomanagement noch aussteht.
6. Nur 3 von 15 nennen die Menschenrechtsregel
Nach ESRS 1 hat bei potenziellen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte die Schwere Vorrang vor der Wahrscheinlichkeit. Nur Siemens, Danone und Ørsted schreiben das in ihre Beschreibung. Danone braucht dafür einen einzigen Satz. Mehr kostet es nicht.
7. Änderungen werden gut berichtet, Daten selten
Die gute Nachricht: Mehrere Unternehmen zeigen, was sich geändert hat. BASF hat eine Änderungstabelle, die Deutsche Telekom listet hinzugekommene und entfallene IROs, Krones erklärt die neuen Schwellenwerte, OTP Bank und MOL beschreiben eine neu durchgeführte Analyse mit neuer Bewertungsmethode. Weniger hilfreich ist Danones Hinweis, die Analyse sei aktualisiert worden, um sie an die Marktpraxis anzupassen, ohne zu sagen, was sich geändert hat. Ein genaues Datum der letzten Aktualisierung ist selten, die meisten Berichte nennen nur das Jahr. Danone (Validierung im September 2025) und Jenoptik (Prüfungs- und ESG-Ausschuss im August 2025, Aufsichtsrat im Dezember 2025) nennen immerhin Monate. Nach den überarbeiteten ESRS wird das Datum ein eigener Datenpunkt (§35(e)).
8. Governance reicht von „informiert“ bis „beschlossen“
Bei BASF wurden Vorstand, Aufsichtsrat und Betriebsräte über Prozess und Ergebnis „informiert“. Bei PUMA wird die finale IRO-Liste von Vorstand und Aufsichtsrat formell genehmigt, bei Krones hat der Vorstand die Ergebnisse per Beschluss verabschiedet. Philips fällt auf, weil IRO-1 dort unter die Prüfung mit hinreichender Sicherheit fällt. Zwei Berichte widersprechen sich selbst: Die OTP Bank nennt in einem Abschnitt den ESG-Ausschuss als abschließend genehmigendes Gremium, in einem anderen den Board of Directors, und Ørsted schreibt auf einer Seite, die Methode sei verfeinert worden, auf der nächsten, der Prozess habe sich gegenüber 2024 nicht geändert. Fünf der 15 zeigen eine Matrix als Grafik (SAP, Schneider Electric, Ørsted, Philips, MOL), die übrigen stellen die Ergebnisse in Tabellen dar.
Typische Schwächen, die Prüfer und Leser bemerken
Aus unserer Stichprobe und den typischen Prüferfragen (siehe unsere Checkliste zur Prüfung der Wesentlichkeitsanalyse) ergeben sich diese Muster, die Sie vermeiden sollten:
- „Ein definierter Schwellenwert“ ohne den Schwellenwert. Wenn Sie mit Punktwerten bewertet haben, nennen Sie Skala und Grenzwert. Sonst kann niemand nachvollziehen, warum ein Thema drin oder draußen ist.
- Schweigen zu Brutto oder Netto, oder eine Aussage, die den Bewertungsdefinitionen widerspricht.
- Behauptete, aber nicht beschriebene Stakeholder-Einbindung. Sagen Sie, wer, wie, wann und wie viele beteiligt waren und was sich dadurch geändert hat. Wenn interne Stellvertreter eingesetzt wurden, sagen Sie es und begründen Sie es.
- Allgemeine Theorie, die auf jedes Unternehmen passt („wir sind einem robusten, mehrstufigen Prozess in Anlehnung an die EFRAG-Leitlinien gefolgt“), statt Ihrer eigenen Schritte, Daten und Entscheidungen.
- Widersprüche zwischen Abschnitten, etwa unterschiedliche Gremien in Governance-Teil und IRO-1 oder „keine Änderungen“ neben der Beschreibung einer neuen Methode.
- Wichtige Angaben nur in Grafiken. Skalen und Schwellenwerte in Bildern sind für Screenreader und Datennutzer schwer lesbar. Wiederholen Sie sie im Text oder in einer Tabelle.
- Begriffe, die von den ESRS abweichen. Verwenden Sie Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit und Wahrscheinlichkeit statt eigener Synonyme.
- Kein Datum und keine Änderungshistorie. „2025 aktualisiert“ ist kein Datum der letzten Aktualisierung.
Wie lang sollte Ihre IRO-1-Angabe sein?
Unsere Empfehlung auf Basis der Stichprobe: 800 bis 1.500 Wörter plus eine Tabelle mit Skalen und Schwellenwerten. Das reicht, um alle elf Punkte der Checkliste für eine mittelgroße Unternehmensgruppe abzudecken. Die Ergebnisse (wesentliche IROs) gehören in IRO-2, nicht in IRO-1; verweisen Sie auf themenspezifische Details, statt sie zu wiederholen. Wenn Ihre Analyse wirklich komplex ist (viele Segmente, viele Standorte), ergänzen Sie Struktur, keine Adjektive.
Mustertext: IRO-1-Angabe für eine mittelgroße Unternehmensgruppe
Der folgende Mustertext ist für eine fiktive Industriegruppe mit rund 2.500 Beschäftigten nach den überarbeiteten ESRS geschrieben und folgt der Checkliste oben. Ersetzen Sie alles in [eckigen Klammern], streichen Sie, was Sie nicht getan haben, und prüfen Sie jeden Satz gegen Ihre Dokumentation, denn der Prüfer wird beides vergleichen. Skalen und Schwellenwerte entsprechen unserem Praxisbeispiel zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Verfahren und Vorgehen. Die [Unternehmen]-Gruppe hat ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1 Kapitel 3 durchgeführt. Koordiniert wurde sie von [Bereich Nachhaltigkeit]; sie umfasste [vier] Schritte zwischen [Monat] und [Monat Jahr]: (1) Analyse von Geschäftsmodell, Standorten und Wertschöpfungskette, (2) Ermittlung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), (3) Bewertung anhand festgelegter Kriterien und Schwellenwerte, (4) Validierung und Freigabe. Bei Themen, deren Wesentlichkeit oder Nichtwesentlichkeit sich aus Geschäftsmodell, Branchen und Regionen eindeutig ergab, haben wir auf Themenebene ohne detaillierte IRO-Bewertung entschieden (Top-down); dies betraf [z. B. biologische Vielfalt und Ökosysteme, betroffene Gemeinschaften]. Alle übrigen Themen wurden IRO für IRO bewertet (Bottom-up).
Wertschöpfungskette und Inputs. Die Analyse umfasst unseren eigenen Geschäftsbetrieb an [Anzahl] Standorten in [Anzahl] Ländern, die vorgelagerte Wertschöpfungskette ([wesentliche Einkaufsmaterialien, z. B. Stahl, Elektronikkomponenten]) und die nachgelagerte Wertschöpfungskette ([Nutzungsphase und Lebensende unserer Produkte]). Inputs waren unter anderem unser Risikoinventar, die Ergebnisse der Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Energie- und Emissionsdaten, Anfragen von Kunden und Investoren, Branchenstudien [Quellen nennen] und die Liste der Nachhaltigkeitsaspekte in ESRS 1 Anhang A. Wo keine Daten von Partnern der Wertschöpfungskette vorlagen, haben wir Branchen- und Regionaldaten verwendet.
Bewertung der Auswirkungen. Negative Auswirkungen wurden nach Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit bewertet (jeweils 1 bis 5), potenzielle Auswirkungen zusätzlich nach Wahrscheinlichkeit (1 bis 5). Positive Auswirkungen wurden nach Ausmaß, Umfang und, falls potenziell, Wahrscheinlichkeit bewertet, ohne Verrechnung mit negativen Auswirkungen. Bei potenziellen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte hat die Schwere Vorrang vor der Wahrscheinlichkeit. Tatsächliche Auswirkungen wurden so bewertet, wie sie eingetreten sind; potenzielle negative Auswirkungen wurden nur um Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen reduziert, die zum Stichtag bereits umgesetzt und wirksam waren, nicht um geplante Maßnahmen. Besonderes Augenmerk galt [Tätigkeiten, Beschaffungsländern oder Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko, z. B. Rohstoffbezug aus Land X], die wir über unsere [Lieferanten-Risikoanalyse] identifiziert haben.
Bewertung der Risiken und Chancen. Risiken und Chancen wurden nach dem möglichen Ausmaß ihres finanziellen Effekts (1 bis 5, auf Basis der EBIT-Klassen unseres Risikomanagements: [€-Beträge]) und nach Wahrscheinlichkeit (1 bis 5) bewertet, jeweils kurzfristig (bis 1 Jahr), mittelfristig (1 bis 5 Jahre) und langfristig (mehr als 5 Jahre). Wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken werden in unser Risikoinventar übernommen und in der [quartalsweisen] Risikoberichterstattung überwacht.
Schwellenwerte. Ein IRO ist wesentlich, wenn es in der jeweiligen Dimension einen Wert von [3,0] oder mehr auf der Skala von 1 bis 5 erreicht. Zusätzlich ist jede potenzielle negative Auswirkung auf die Menschenrechte mit einem Ausmaß von 4 oder 5 unabhängig von der Wahrscheinlichkeit wesentlich. Ein Thema ist wesentlich, wenn mindestens eines seiner IROs wesentlich ist. Grenzfälle ([2,5 bis 2,9]) wurden in einem Kalibrierungsworkshop am [Datum] erörtert und dokumentiert.
Stakeholder und Sorgfaltsprozesse. Die Analyse stützt sich auf unsere Sorgfaltsprozesse [z. B. die Risikoanalyse nach LkSG und unseren Verhaltenskodex für Lieferanten]. Die Perspektive betroffener Stakeholder floss ein über [z. B. Gespräche mit dem Europäischen Betriebsrat und zwei Lieferantenvertretern, die Ergebnisse unserer Mitarbeiterbefragung mit N Antworten und einen Workshop mit (Name der NGO)]. [Anzahl] externe Fachleute für [Themen] haben die IRO-Liste im Entwurf geprüft. Aufgrund des Stakeholder-Inputs haben wir [z. B. zwei IROs zu Arbeitsbedingungen in der Lieferkette ergänzt].
Governance. Methodik, Skalen und Schwellenwerte wurden vor Beginn der Bewertung am [Datum] vom [Vorstand] freigegeben. Die Ergebnisse wurden vom [Nachhaltigkeitsausschuss] validiert, am [Datum] vom [Vorstand] beschlossen und am [Datum] dem [Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats] vorgestellt. Jede Bewertung, Begründung und Änderung ist mit Datum und Bearbeiter dokumentiert.
Änderungen gegenüber der Vorperiode. [Es gab keine wesentlichen Änderungen am Verfahren.] / [Gegenüber [Jahr] haben wir [den Schwellenwert von X auf Y geändert / den Konsolidierungskreis um die erworbene Gesellschaft Z erweitert], weil [Begründung]. Dadurch ist [Thema] nun [wesentlich / nicht mehr wesentlich].]
Datum der letzten Aktualisierung. Die Wesentlichkeitsanalyse wurde zuletzt am [TT. Monat JJJJ] aktualisiert. Gemäß ESRS 1 §34 prüfen wir zu jedem Berichtsstichtag, ob wesentliche Änderungen in Geschäftstätigkeit, Wertschöpfungskette oder Methodik eine Aktualisierung erfordern.
Jede Zahl Ihres IRO-1-Texts, einmal sauber dokumentiert
Materiality Master hält Skalen, Schwellenwerte, Stakeholder-Verknüpfungen und jede Bewertung mit Begründung fest, protokolliert im Prüfpfad, wer wann was geändert hat, und der KI-Assistent entwirft IRO-Beschreibungen und Begründungen, die Sie prüfen und anpassen.
So passen Sie den Mustertext an
- Erst streichen, dann ergänzen. Wenn es keinen Kalibrierungsworkshop gab, löschen Sie den Satz. Ein kürzerer, wahrer Text ist besser als ein vollständig klingender.
- Eigene Zahlen verwenden. Skalen, Schwellenwerte, Daten und Teilnehmerzahlen machen den Text unternehmensspezifisch.
- Ergebnisse herauslassen. Wesentliche IROs gehören in IRO-2, finanzielle Effekte in SBM-3.
- Konsistenz prüfen mit GOV-1/GOV-2 (wer hat freigegeben), SBM-2 (Stakeholder) und Ihrem Risikobericht (Euro-Klassen, Zeithorizonte).
- Änderungshistorie führen, damit die Absätze zu Änderungen und zum Datum der letzten Aktualisierung im nächsten Jahr Minuten statt Tage dauern.
Wo Software hilft
Ein IRO-1-Text ist nur so gut wie die Dokumentation dahinter. Die meisten Schwächen in unserer Stichprobe entstehen durch Informationen, die irgendwo vorhanden waren, aber beim Schreiben nicht griffbereit: der genaue Schwellenwert, wer ihn freigegeben hat, welcher Stakeholder-Input welches IRO verändert hat.
Materiality Master hält diese Informationen an einem Ort. Sie bewerten jedes IRO nach Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit und Wahrscheinlichkeit, legen eigene Schwellenwerte für alle IROs oder je IRO-Typ fest, verknüpfen in der Stakeholder-Bewertung Stakeholder mit den IROs, zu denen sie beigetragen haben, hängen Nachweise wie Sitzungsprotokolle als Dokumente an, und der Prüfpfad protokolliert, wer wann was geändert hat. Der KI-Assistent entwirft IRO-Beschreibungen und Begründungen für Ihre Bewertungen, die Sie prüfen und anpassen. Wenn Sie dann IRO-1 schreiben, beschreiben Sie, was bereits dokumentiert ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ESRS 2 IRO-1 beschreibt das Verfahren Ihrer Wesentlichkeitsanalyse; Ergebnisse gehören in IRO-2, Strategiebezug und finanzielle Effekte in SBM-3.
- Die überarbeiteten ESRS verlangen in §35 fünf Elemente: Verfahren und Schwellenwerte, Priorisierung und Minderung, Sorgfaltsprozesse und Stakeholder, Änderungen und das Datum der letzten Aktualisierung.
- In 15 Berichten für 2025 umfasste die Beschreibung 700 bis 2.450 Wörter; nur 6 von 15 nannten Schwellenwerte in Zahlen, nur 3 von 15 die Menschenrechtsregel.
- Die besten Texte sind konkret und ehrlich: Zahlen, benannte Gremien, bezifferte Einbindung, eine Änderungshistorie und eine Begründung, wenn etwas nicht gemacht wurde.
- Nutzen Sie den Mustertext als Gerüst, nicht als Ersatz für Ihre eigene Dokumentation.
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