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BlogCSRDESRSDouble MaterialityRevised ESRSHow-toAktualisiert am 2. November 2026 · 11 min read

Wesentlichkeitsanalyse aktualisieren: Jedes Jahr Pflicht? (2026)

Müssen Sie die Wesentlichkeitsanalyse jährlich wiederholen? Was ESRS 1 §34 verlangt, typische Auslöser und ein schlanker jährlicher Prüfprozess.

Alexander SpahnAlexander Spahn

Ihre erste doppelte Wesentlichkeitsanalyse hat vermutlich Monate gedauert: Workshops, lange IRO-Listen, Stakeholder-Interviews, Diskussionen über Bewertungen und ein Prüfer, der jeden Schritt sehen wollte. Jetzt steht der nächste Berichtszyklus an, und die naheliegende Frage lautet: Müssen wir das alles noch einmal machen? Für CSRD-Berichtspflichtige der ersten Welle, die ihre Berichte für die Geschäftsjahre 2026 und 2027 vorbereiten, und für Unternehmen, die 2024 oder 2025 freiwillig eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt haben, geben die überarbeiteten ESRS eine klare Antwort.

Kurz gesagt: Sie müssen Ihre Wesentlichkeitsanalyse nicht jedes Jahr wiederholen. Nach den überarbeiteten ESRS prüfen Sie zu jedem Berichtsstichtag, ob signifikante Änderungen in Ihrem Geschäft, Ihrer Wertschöpfungskette oder Ihrer Bewertungsmethodik eingetreten sind, und aktualisieren die Analyse nur dann (ESRS 1 §34). ESRS 2 IRO-1 verlangt, dass Sie angeben, wann die Analyse zuletzt aktualisiert wurde, und Standardformulierungen vermeiden. Die jährliche Aufgabe ist also eine dokumentierte Überprüfung, keine Neuauflage. Wer auf die überarbeiteten ESRS umstellt (für das Geschäftsjahr 2026 optional, ab 2027 Pflicht), prüft die bestehende Analyse zusätzlich auf fünf Punkte: Brutto/Netto, positive Auswirkungen, Informationsfilter, ESRS 2 und Top-down-Schlussfolgerungen.

Dieser Beitrag erklärt, was die Regeln verlangen, welche Ereignisse typischerweise als signifikante Änderung gelten, wie Sie eine verhältnismäßige jährliche Überprüfung organisieren, wie Sie eine Analyse aus 2024/25 auf die überarbeiteten ESRS umstellen und wie eine fortlaufende Wesentlichkeitsanalyse in der Praxis aussieht. Wenn Sie neu im Thema sind, beginnen Sie mit unserem Überblick zur Wesentlichkeitsanalyse oder dem Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD.

Wesentlichkeitsanalyse aktualisieren: jährlich wiederholen?

Nein. Die ESRS von 2023 regelten Aktualisierungen nicht ausdrücklich. Viele Unternehmen gingen deshalb davon aus, dass jedes Jahr eine komplette Neuauflage erwartet wird. Die überarbeiteten ESRS, erlassen als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563, schließen diese Lücke:

RegelInhaltWas das für Sie bedeutet
ESRS 1 §34Zu jedem Berichtsstichtag prüfen, ob signifikante Änderungen eingetreten sind (Geschäft, Wertschöpfungskette, Methodik); nur dann aktualisierenDie jährliche Prüfung ist Pflicht, die jährliche Neuauflage nicht
ESRS 2 IRO-1Knappe Beschreibung des Prozesses, signifikanter Änderungen daran und des Zeitpunkts der letzten Aktualisierung; keine StandardformulierungenDatum der letzten Aktualisierung und Änderungen werden Teil der Berichterstattung
ESRS 2023Aktualisierung nicht ausdrücklich geregeltDie neue Regel entlastet die erste Welle

KPMG fasst es so zusammen: Jährliche Aktualisierungen sind nicht nötig, solange veränderte Umstände oder Einschätzungen des Managements sie nicht erfordern. Das entscheidende Wort in §34 ist prüfen. Sie müssen hinschauen, entscheiden und belegen können, dass Sie hingeschaut haben. Eine Nachhaltigkeitserklärung, die die Analyse des Vorjahres ohne jeden Hinweis auf eine Überprüfung wiederholt, ist genau die Standardformulierung, vor der IRO-1 warnt. Wie ein guter IRO-1-Text aussieht, zeigt unser Mustertext zu ESRS 2 IRO-1.

Welche Regeln gelten für 2026 und 2027?

Die überarbeiteten ESRS wurden am 21. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und treten am 10. November 2026 in Kraft. Für Ihre nächste Aktualisierung ist der Zeitpunkt wichtig:

GeschäftsjahrOptionenFolge für Ihre Aktualisierung
2026ESRS 2023, überarbeitete ESRS vollständig oder ESRS 2023 mit acht Erleichterungen (u. a. Top-down-Ansatz sowie Erleichterungen zu unverhältnismäßigem Aufwand und Wertschöpfungskette)Sie wählen; die gewählte Option ist in der Nachhaltigkeitserklärung anzugeben
Ab 2027Überarbeitete ESRS verpflichtend für alle Unternehmen im AnwendungsbereichSpätestens jetzt muss Ihre Analyse nach den neuen Regeln funktionieren

Zwei weitere Erleichterungen betreffen die Aktualisierung direkt. Zukäufe dürfen ein Jahr lang aus der Wesentlichkeitsanalyse und der Nachhaltigkeitserklärung ausgeklammert werden; eine Übernahme kurz vor Jahresende erzwingt also keine sofortige Neubewertung. Und wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass der Klimawandel nicht wesentlich ist, verlangt IRO-2 §37(b) nur noch die Grundlage dieser Schlussfolgerung, nicht mehr die ausführliche, zukunftsgerichtete Analyse von 2023. Alle weiteren Änderungen erläutert unser Beitrag zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach den überarbeiteten ESRS.

Was ist eine „signifikante Änderung“?

Die überarbeiteten ESRS nennen die drei Bereiche Geschäft, Wertschöpfungskette und Methodik, definieren aber keine Liste von Auslösern. Die folgende Checkliste ist eine Praxishilfe, kein Gesetzestext. Nutzen Sie sie zu jedem Berichtsstichtag als Screening und dokumentieren Sie Ihr Ergebnis zu jeder Zeile.

AuslöserBeispieleTypische Folge
Zukäufe, Fusionen, VerkäufeNeue Tochtergesellschaft, Verkauf eines GeschäftsbereichsBetroffene Aktivitäten bewerten (Einjahres-Erleichterung für Zukäufe beachten)
Neue Produkte, Märkte oder RegionenEinkauf aus einem Hochrisikoland, neue ProduktlinieIROs der betroffenen Themen ergänzen oder neu bewerten
Verschiebungen in der LieferketteNeuer Schlüsselrohstoff, Wechsel der Hauptlieferanten, NearshoringIROs der Wertschöpfungskette überprüfen; Branchen- oder Regionaldaten genügen (§33)
Schwere VorfälleSchwerer Unfall, Umweltschaden, Vorwurf einer MenschenrechtsverletzungSchwere und Wahrscheinlichkeit der betroffenen IROs neu bewerten
Regulatorische ÄnderungenNeue Regulierung mit Folgen für das Geschäftsmodell, CO₂-Bepreisung, ProduktvorgabenFinanzielle Risiken und Chancen neu bewerten
Anliegen von StakeholdernNeue Hinweise über Beschwerdeverfahren, Betriebsrat, NGOs oder KundenPrüfen, ob neue IROs oder neue Belege vorliegen (Einbindung über Sorgfaltsprozesse genügt, §42)
Änderungen der MethodikNeue Bewertungsskalen oder Schwellenwerte, Umstellung auf die Brutto-Netto-Logik der überarbeiteten ESRS, top-down statt bottom-upBetroffene Teile aktualisieren und die Änderung unter IRO-1 angeben

Trifft nichts davon zu, lautet das Ergebnis Ihrer Überprüfung „keine signifikanten Änderungen“. Das ist ein völlig legitimes Ergebnis, solange es dokumentiert ist. Auch eine Änderung der Schwellenwerte ist eine Änderung der Methodik; wie Sie Schwellenwerte festlegen und begründen, erklärt unser Beitrag zu Schwellenwerten in der Wesentlichkeitsanalyse.

Die jährliche Überprüfung in der Praxis

Ein verhältnismäßiger Jahreszyklus hat drei mögliche Ergebnisse. Entscheiden Sie nach dem Screening der Auslöser, welches zutrifft, nicht vorher.

StufeWannWas Sie tunGrober Aufwand*
Schlanke ÜberprüfungKeine signifikanten ÄnderungenAuslöser-Checkliste durchgehen, wesentliche Themen und Schwellenwerte bestätigen, Belege aktualisieren, Ergebnis und Datum festhaltenWenige Personentage
TeilaktualisierungSignifikante Änderungen in einzelnen Themen oder Umstellung auf die überarbeiteten ESRSBetroffene IROs neu bewerten oder ergänzen, Schwellenwerte erneut anwenden, Stakeholder-Input bei Bedarf aktualisieren, FreigabeEtwa 2 bis 4 Wochen
Vollständige NeuauflageGrundlegend geändertes Geschäftsmodell, große Fusion oder eine Erstanalyse, die nicht belastbar istNeue Analyse von der Kontextanalyse bis zur FreigabeEtwa 6 bis 10 Wochen mit einem strukturierten Tool, mit Tabellen oder Beratern oft länger

*Grobe Praxiswerte für ein mittelgroßes CSRD-pflichtiges Unternehmen, keine regulatorischen Vorgaben. Der Aufwand hängt vor allem davon ab, wie gut die Vorjahresanalyse dokumentiert ist.

Für die meisten Unternehmen der ersten Welle sieht das realistische Muster so aus: Teilaktualisierung im Jahr der Umstellung auf die überarbeiteten ESRS, danach schlanke Überprüfungen und eine vollständige Neuauflage nur, wenn sich das Geschäft grundlegend ändert.

Eine schlanke Überprüfung oder Teilaktualisierung läuft typischerweise in diesen Schritten ab:

  1. Änderungssignale sammeln aus Strategie, M&A, Risikomanagement, Einkauf, Vorfallsmeldungen und Beschwerdeverfahren.
  2. Mit der Auslöser-Checkliste abgleichen und die Stufe festlegen.
  3. Betroffene IROs aktualisieren: Beschreibung, Bewertung, Zeithorizont, Stufe der Wertschöpfungskette, Belege.
  4. Schwellenwerte erneut anwenden und prüfen, ob ein Thema die Grenze über- oder unterschreitet.
  5. Freigabe durch die Geschäftsleitung einholen.
  6. IRO-1-Angabe aktualisieren: Datum der letzten Aktualisierung, Auslöser, Änderungen oder Begründung, warum sich nichts Signifikantes geändert hat.
  7. Datenpunkt-Zuordnung prüfen, wenn ein wesentliches Thema hinzugekommen oder weggefallen ist.

Was Sie für den Prüfer dokumentieren sollten

Bei einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit will der Prüfer sehen, dass die Prüfung nach §34 tatsächlich stattgefunden hat. Halten Sie mindestens fest:

  • Die ausgefüllte Auslöser-Checkliste mit kurzer Begründung je Zeile, datiert und freigegeben.
  • Ein Änderungsprotokoll zu IROs, Bewertungen und Schwellenwerten gegenüber dem Vorjahr (alter Wert, neuer Wert, wer, wann, warum).
  • Belege für neue oder geänderte Bewertungen (Dokumente, Daten, Stakeholder-Input).
  • Die Freigabe durch die Geschäftsleitung.
  • Den IRO-1-Text mit dem Datum der letzten Aktualisierung.

Die vollständige Liste der Prüfungsschwerpunkte finden Sie in unserer Checkliste zur Prüfung der Wesentlichkeitsanalyse.

Eine Analyse aus 2024/25 auf die überarbeiteten ESRS umstellen

Wenn Ihre bestehende Analyse auf den ESRS von 2023 beruht, ob als Pflichtanalyse der ersten Welle oder als freiwillige Analyse, sind dies die konkreten Schritte. Die meisten ändern die Methodik; rechnen Sie im Umstellungsjahr also mit einer Teilaktualisierung.

  1. Grundlage für 2026 wählen. ESRS 2023, überarbeitete ESRS vollständig oder ESRS 2023 mit Erleichterungen, und die Wahl in der Nachhaltigkeitserklärung angeben. Ab 2027 gelten die überarbeiteten ESRS.
  2. Themen auf Anhang A übertragen. Die Themenliste ist von ESRS 1 AR 16 in Anhang A gewandert und nur noch unverbindliche Orientierung. E3 heißt jetzt „Wasser“, Meeresressourcen sind in E5 gewandert, und Unter-Unterthemen entfallen: Ordnen Sie Ihre IROs dem passenden Unterthema zu. Eine Schlussfolgerung für jede Zeile der Liste müssen Sie nicht mehr dokumentieren. Die neue Struktur zeigt unsere ESRS-Themenliste 2026. In Materiality Master können Sie eine bestehende Analyse nach den ESRS 2023 in diese Struktur übertragen und anschließend die übrigen Schritte abarbeiten.
  3. Brutto/Netto neu bewerten (§43). Potenzielle negative Auswirkungen dürfen nur um Präventions- und Minderungsmaßnahmen reduziert werden, die bereits umgesetzt sind und als wirksam gelten können. Tatsächliche Auswirkungen werden so bewertet, wie sie eingetreten sind: Minderung aus Vorperioden zählt, Abhilfe in der Berichtsperiode nicht. Jede IRO, die mit geplanten Maßnahmen verrechnet wurde, braucht eine neue Bewertung.
  4. Positive Auswirkungen getrennt bewerten (§44). Positive Auswirkungen werden für sich bewertet, ohne Verrechnung mit negativen. Streichen Sie „positive Auswirkungen“, die nur die Behebung eigener negativer Auswirkungen oder die Einhaltung von Gesetzen sind.
  5. Vereinfachen, wo das Ergebnis offensichtlich ist. Ersetzen Sie eine unverhältnismäßige Bottom-up-Bewertung offensichtlich wesentlicher oder offensichtlich unwesentlicher Themen durch eine dokumentierte Top-down-Schlussfolgerung (§27). Bleiben Sie bei der Detailbewertung, wo das Ergebnis nicht offensichtlich ist (§28). Sie müssen nicht jede mögliche IRO bewerten (§32).
  6. Informationsfilter anwenden (§24). Nicht wesentliche Informationen „dürfen nicht“ berichtet werden. Streichen Sie solche Inhalte oder kennzeichnen Sie sie klar als ergänzende Informationen (§§107–108).
  7. ESRS-2-Einschätzungen überprüfen. Die Angabepflichten nach ESRS 2 führen nun „voraussichtlich bei allen Unternehmen zu wesentlichen Informationen“.
  8. Angaben neu ordnen. IRO-1 beschreibt den Prozess, signifikante Änderungen und das Datum der letzten Aktualisierung; die Beschreibung der wesentlichen IROs steht jetzt in IRO-2, während sich SBM-3 auf ihr Zusammenspiel mit Strategie, Geschäftsmodell und finanziellen Effekten konzentriert.
  9. Datenpunkte neu zuordnen. Ihre wesentlichen Themen bestimmen, welche Datenpunkte Sie nach dem EFRAG-Entwurf der Datenpunktliste 2026 berichten (359 statt 1.144 Datenpunkte in der IG-3-Liste von 2024).

Fortlaufende Wesentlichkeitsanalyse: was das praktisch heißt

Eine fortlaufende Wesentlichkeitsanalyse ist keine Analyse, die ständig neu gemacht wird. Sie wird von Jahr zu Jahr fortgeschrieben, statt jedes Jahr als Projekt neu aufgebaut zu werden: IROs, Bewertungen, Schwellenwerte, Stakeholder-Input und Belege bleiben an einem Ort, und jedes Jahr ändern Sie nur, was sich geändert hat. Genau das ist die Logik von §34, und hier liegt die größte Zeitersparnis. Wenn es heißt „unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse dauert ewig“, geht die Zeit meist nicht in die Bewertung selbst, sondern in die Rekonstruktion der Vorjahresbegründungen aus verstreuten Tabellen, E-Mails und Folien.

In Materiality Master funktioniert eine fortlaufende Analyse so:

  • Alle IROs in einer strukturierten Analyse. IROs mit Beschreibung, Art der Auswirkung, Stufe der Wertschöpfungskette, Zeithorizont, Ausmaß und Wahrscheinlichkeit liegen in einer Analyse, gegliedert nach der Themenliste der überarbeiteten ESRS.
  • Vorjahresanalyse duplizieren. Kopieren Sie die Analyse des Vorjahres als Ausgangspunkt für das neue Berichtsjahr und ändern Sie nur, was sich geändert hat. Das Original bleibt als Stand des Vorjahres erhalten.
  • Analyse nach ESRS 2023 auf die überarbeiteten ESRS umstellen. Eine nach den ESRS 2023 erstellte Analyse lässt sich in die Themenstruktur der überarbeiteten ESRS übertragen (Anhang A: E3 „Wasser“, Meeresressourcen unter E5, keine Unter-Unterthemen). Prüfen Sie danach die Bewertungen auf Brutto vs. Netto (§43), positive Auswirkungen (§44) und den Informationsfilter (§24), wie in den Umstellungsschritten oben beschrieben.
  • Schwellenwerte je IRO-Typ legen Sie in den Einstellungen der Analyse fest und dokumentieren sie an einer Stelle (Schwellenwerte anpassen).
  • Stakeholder sind den IROs zugeordnet, sodass Sie zeigen können, wessen Input in welche Einschätzung eingeflossen ist.
  • Belege hängen an jeder IRO über Dokumentenlinks; die Dateien bleiben in Ihrem eigenen Speicher. Kommentare halten die Begründung von Änderungen fest.
  • Der Prüfpfad protokolliert, wer wann was geändert hat, mit altem und neuem Wert. Bei einer schlanken Überprüfung oder Teilaktualisierung ist dieses Protokoll Ihr Änderungsnachweis gegenüber dem Vorjahr.
  • Sobald die wesentlichen Themen feststehen, übersetzt das Datenpunkt-Mapping-Tool sie in die Datenpunkte der überarbeiteten ESRS.

Vorjahresanalyse duplizieren und auf die neuen ESRS umstellen

Kopieren Sie die Analyse des Vorjahres als Ausgangspunkt für das neue Berichtsjahr, übertragen Sie eine Analyse nach ESRS 2023 in die überarbeitete Themenstruktur und ändern Sie nur, was sich geändert hat. Der Prüfpfad zeigt Ihrem Prüfer, was wann geändert wurde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine automatische jährliche Wiederholung: ESRS 1 §34 verlangt eine Prüfung zu jedem Berichtsstichtag und eine Aktualisierung nur bei signifikanten Änderungen in Geschäft, Wertschöpfungskette oder Methodik.
  • Datum der letzten Aktualisierung angeben (ESRS 2 IRO-1) und Standardformulierungen vermeiden.
  • Mit einer Auslöser-Checkliste (Praxishilfe, kein Gesetzestext) zwischen schlanker Überprüfung, Teilaktualisierung und Neuauflage entscheiden.
  • Das Umstellungsjahr auf die überarbeiteten ESRS bedeutet meist eine Teilaktualisierung: Struktur nach Anhang A, Brutto/Netto, positive Auswirkungen, Informationsfilter, IRO-2 und SBM-3.
  • Eine fortlaufende Wesentlichkeitsanalyse startet mit einer Kopie der Vorjahresanalyse und hält alles an einem Ort, sodass jeder Zyklus nur berührt, was sich geändert hat.

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