„Müssen wir für die Wesentlichkeitsanalyse eigentlich alle Stakeholder befragen?“ Diese Frage hören wir in fast jedem Projekt. Viele Unternehmen haben 2024 und 2025 umfangreiche Online-Befragungen verschickt, mit mäßigem Rücklauf und Ergebnissen, die sich kaum einer Auswirkung zuordnen ließen. Andere haben auf Stakeholder ganz verzichtet und hatten dann Mühe, ihre Bewertungen gegenüber dem Wirtschaftsprüfer zu begründen. Die überarbeiteten ESRS, verabschiedet als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563, schaffen hier endlich Klarheit.
Kurz gefasst: Die Einbindung betroffener Stakeholder bleibt ein zentraler Input der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (überarbeitete ESRS 1 §42). Es genügt aber die Einbindung, die Sie ohnehin im Rahmen Ihrer Due-Diligence-Prozesse betreiben: Ein separater Stakeholderprozess nur für die Wesentlichkeitsanalyse ist nicht nötig. NGOs, zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften können als Stellvertreter auftreten, die Natur gilt als „stiller“ Stakeholder, und die Wertschöpfungskette dürfen Sie ohne direkte Lieferantenbefragung mit Branchen- oder Regionaldaten bewerten (§33). Nach ESRS 2 IRO-1 beschreiben Sie eine Konsultation nur, wenn Sie konsultieren. Eine pragmatische Stakeholderanalyse besteht aus sechs Schritten: Gruppen erfassen, Stakeholder-Mapping, Methoden verhältnismäßig wählen, die richtigen Fragen stellen, Ergebnisse in die IRO-Bewertung übernehmen und alles prüfungssicher dokumentieren.
Diese Anleitung führt Sie durch die sechs Schritte, mit Tabellen, Beispielen aus dem deutschen Mittelstand und einer Checkliste für die Prüfung. Wenn Sie zuerst den Gesamtprozess verstehen möchten, lesen Sie unseren Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD.
Was ist eine Stakeholderanalyse in der Nachhaltigkeit?
Eine Stakeholderanalyse in der Nachhaltigkeitsberichterstattung klärt drei Fragen: Wer ist von Ihrem Unternehmen betroffen oder braucht Informationen über Ihre Nachhaltigkeitsleistung? Wie wichtig ist die Perspektive dieser Gruppe für Ihre Bewertung? Und wie binden Sie sie mit vertretbarem Aufwand ein?
In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist die Stakeholderanalyse kein Selbstzweck. Sie liefert Belege dafür, wie schwer und wie wahrscheinlich Ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) sind. Ohne diese Außensicht bewertet das Unternehmen seine Auswirkungen nur aus der eigenen Perspektive, und genau das hinterfragen Prüfer.
Stakeholder Engagement nach CSRD: Was die überarbeiteten ESRS verlangen
Die ESRS von 2023 erwarteten eine Stakeholdereinbindung als Teil der Wesentlichkeitsanalyse. In der Praxis wurde das oft als Pflicht zur großen Stakeholderbefragung verstanden. Die überarbeiteten ESRS 1 sind präziser. Alle Änderungen finden Sie in unserem Beitrag zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach den überarbeiteten ESRS. Für die Stakeholderanalyse zählen diese Punkte:
| Regel | Bedeutung für Ihre Praxis |
|---|---|
| Einbindung betroffener Stakeholder ist „ein zentraler Input“ (ESRS 1 §42) | Die Sicht der Betroffenen muss in die Bewertung Ihrer Auswirkungen einfließen. Weglassen ist keine Option. |
| Einbindung aus der Due Diligence genügt (Anwendungsanforderungen) | Nutzen Sie, was Sie schon tun: Beschwerdeverfahren, Risikoanalyse in der Lieferkette, Gespräche mit dem Betriebsrat, Nachbarschaftsdialoge. Ein eigener Prozess für die Wesentlichkeitsanalyse ist nicht nötig. |
| NGOs, zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften als Stellvertreter | Sie müssen nicht jede betroffene Person selbst erreichen. Vertreter können für schwer erreichbare Gruppen sprechen. |
| Die Natur kann als „stiller“ betroffener Stakeholder gelten | Wissenschaftliche Daten, Umweltverbände oder Fachleute vertreten ihre Perspektive. |
| Wertschöpfungskette ohne direkten Input der Akteure (§33) | Durchschnittliche Regional- oder Branchendaten und allgemein verfügbare Informationen reichen aus. |
| Informationen ohne unangemessene Kosten oder unangemessenen Aufwand (§32) | Sie müssen nicht jede denkbare Auswirkung prüfen und nicht jeden denkbaren Stakeholder befragen. |
| ESRS 2 IRO-1: Konsultation nur beschreiben, wenn konsultiert wurde | Haben Sie Stakeholder konsultiert, beschreiben Sie wie. Haben Sie sich auf andere Quellen gestützt, beschreiben Sie diese. |
| Aktualisierung nur bei signifikanten Änderungen (§34) | Sie müssen die Stakeholdereinbindung nicht jedes Jahr komplett wiederholen, solange sich Geschäft, Wertschöpfungskette oder Methodik nicht wesentlich ändern. |
Für deutsche Unternehmen heißt das konkret: Die Risikoanalyse, die viele für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ohnehin durchführen, der regelmäßige Austausch mit dem Betriebsrat und Ihr Hinweisgebersystem sind bereits wertvolle Stakeholderquellen. Sie müssen sie nur systematisch für die Wesentlichkeitsanalyse nutzen und dokumentieren.
Betroffene Stakeholder und Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung
Die ESRS unterscheiden zwei Gruppen. Wer sie vermischt, stellt den falschen Leuten die falschen Fragen.
| Betroffene Stakeholder | Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung | |
|---|---|---|
| Wer | Personen oder Gruppen, deren Interessen durch Ihre Tätigkeit und Wertschöpfungskette beeinflusst werden oder werden könnten | Primäre Nutzer (Investoren, Kreditgeber, sonstige Gläubiger) und weitere Nutzer (Geschäftspartner, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Analysten, Behörden) |
| Beispiele | Eigene Belegschaft, Beschäftigte bei Lieferanten, Anwohner von Standorten, Verbraucher und Endnutzer, die Natur als stiller Stakeholder | Hausbank, Investoren, Großkunden mit ESG-Fragebögen, Versicherer |
| Liefert Input für | Wesentlichkeit der Auswirkungen: Schwere und Wahrscheinlichkeit Ihrer Auswirkungen | Finanzielle Wesentlichkeit und Informationsbedarf: welche Risiken und Chancen zählen und was Nutzer wissen müssen |
| Typische Methode | Dialog aus der Due Diligence, Workshops, Stellvertreter, Interviews | Interviews, Auswertung von ESG-Anfragen und Ratings |
Überschneidungen sind normal. Eine Gewerkschaft kann betroffene Beschäftigte vertreten und zugleich Ihren Bericht lesen. Entscheidend ist, dass Sie wissen, in welcher Rolle Sie jemanden einbinden und welchen Teil der Analyse sein Input stützt.
Stakeholderanalyse in sechs Schritten
Schritt 1: Stakeholdergruppen entlang der Wertschöpfungskette erfassen
Starten Sie bei Ihrer Wertschöpfungskette, nicht bei Ihrem Adressbuch. Gehen Sie vorgelagerte Stufen, eigene Geschäftstätigkeit und nachgelagerte Stufen durch und fragen Sie jeweils: Wessen Interessen sind hier betroffen, und wer braucht Informationen darüber?
Eine typische Liste für einen mittelständischen Industriebetrieb:
- Eigene Belegschaft: Beschäftigte, Betriebsrat, Leiharbeitskräfte
- Beschäftigte in der Wertschöpfungskette: Arbeitskräfte bei wichtigen Lieferanten, Logistikdienstleister
- Betroffene Gemeinschaften: Anwohner der Werke, Gemeinden in Rohstoffregionen
- Verbraucher und Endnutzer: Kunden, die Ihre Produkte verwenden
- Natur: vertreten durch Umweltdaten, Umweltverbände oder Fachleute
- Nutzer des Berichts: Hausbank, Investoren, Großkunden, Versicherer
Bilden Sie Gruppen statt Einzelpersonen aufzulisten. Ziel sind fünf bis zehn aussagekräftige Gruppen, nicht 80 Namen.
Schritt 2: Stakeholder-Mapping mit der Einfluss-Betroffenheits-Matrix
Nicht jede Gruppe braucht dieselbe Tiefe der Einbindung. Ein Stakeholder-Mapping zeigt, wo sich Aufwand lohnt. Bewährt hat sich eine Matrix mit zwei Achsen:
- Betroffenheit: Wie stark sind die Interessen dieser Gruppe von Ihrem Geschäft betroffen, oder wie stark wirkt die Gruppe auf Sie?
- Einfluss: Wie viel Einfluss hat die Gruppe auf Ihre Entscheidungen, und wie viel haben Sie auf sie?
Für die Wesentlichkeitsanalyse lohnt eine dritte Dimension: Wissen. Wie gut kennen Sie die Anliegen dieser Gruppe bereits? Hohe Betroffenheit bei geringem Wissen ist genau die Stelle, an der sich direkte Einbindung am meisten auszahlt. Eine Gruppe, die Sie aus dem laufenden Dialog gut kennen, braucht oft nur eine kurze Validierung.

Stakeholderanalyse und Stakeholder-Relevanzmatrix in der Software Materiality Master
Aus der Position in der Matrix ergibt sich die Art der Einbindung:
| Position in der Matrix | Empfohlenes Vorgehen |
|---|---|
| Hohe Betroffenheit, wenig Wissen | Direkt einbinden: Interviews, Workshops oder Stellvertreter, wenn die Gruppe schwer erreichbar ist |
| Hohe Betroffenheit, viel Wissen | Vorhandenen Dialog nutzen (Due Diligence, Betriebsrat, Beschwerdeverfahren) und IRO-Bewertung validieren |
| Geringe Betroffenheit, hoher Einfluss (oft Nutzer) | Kurzes Interview oder Auswertung ihrer ESG-Anfragen |
| Geringe Betroffenheit, geringer Einfluss | Desk Research genügt in der Regel |
Schritt 3: Methoden verhältnismäßig wählen
Die überarbeiteten ESRS schreiben keine Methode vor. Wählen Sie die schlankste Methode, die Ihnen belastbaren Input für die Themen liefert, deren Ergebnis nicht offensichtlich ist.
| Methode | Geeignet für | Aufwand | Darauf sollten Sie achten |
|---|---|---|---|
| Vorhandene Quellen (Mitarbeiterbefragung, Hinweisgebersystem, Lieferantenaudits, Kundenbeschwerden) | Gruppen, die Sie über die Due Diligence ohnehin einbinden | Gering | Aktualität prüfen und ob die relevanten Themen abgedeckt sind |
| Stellvertreter (NGOs, Gewerkschaften, Brancheninitiativen) | Beschäftigte in der Lieferkette, Gemeinschaften, Natur | Gering bis mittel | Begründen, warum der Stellvertreter für die Gruppe glaubwürdig ist |
| Desk Research (Branchenstudien, NGO-Berichte, wissenschaftliche Daten) | Natur, entfernte Wertschöpfungskette, Top-down-Schlussfolgerungen | Gering | Quellen angeben, damit der Prüfer folgen kann |
| Kurze Online-Befragung | Große, erreichbare Gruppen (Belegschaft, Kunden) | Mittel | Kurz halten und an Ihrer IRO-Liste ausrichten; lange Fragebögen erzeugen Rauschen |
| Interviews | Hausbank, Investoren, Betriebsrat, Schlüssellieferanten | Mittel | Fragen vorbereiten, Gesprächsnotizen festhalten |
| Workshops | Validierung der IRO-Bewertung mit internen Fachleuten und Vertretern | Mittel bis hoch | Die richtige Mischung einladen, Ergebnisse direkt den IROs zuordnen |
Brauchen Sie eine Stakeholderbefragung? Nur dort, wo sie Ihnen etwas Neues sagt. Zwei Grundsätze helfen bei der Entscheidung:
- Offensichtliche Themen brauchen kaum Einbindung. Ist ein Thema eindeutig wesentlich oder eindeutig nicht wesentlich (Top-down-Ansatz nach ESRS 1 §27), genügt eine dokumentierte Begründung. Konzentrieren Sie die Stakeholdereinbindung auf die Grenzfälle, bei denen sie das Ergebnis tatsächlich verändern kann.
- Erst auswerten, dann fragen. Ihre jährliche Mitarbeiterbefragung, die LkSG-Risikoanalyse oder die Meldungen aus dem Hinweisgebersystem enthalten oft bereits, was Sie brauchen. Wer dieselben Menschen erneut befragt, erzeugt Ermüdung statt Erkenntnis.
Schritt 4: Die richtigen Fragen stellen
Ganz gleich, welche Methode Sie wählen: Die Fragen sollten sich auf Ihre konkreten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen, nicht auf allgemeine Nachhaltigkeitsthemen. Bewährte Fragen sind:
- Welche unserer Aktivitäten betreffen Sie am stärksten, positiv oder negativ?
- Ist unsere Liste möglicher Auswirkungen vollständig, oder fehlt etwas?
- Wie schwer schätzen Sie diese Auswirkung ein (Ausmaß, Umfang, Behebbarkeit)?
- Wie wahrscheinlich ist es, dass diese potenzielle Auswirkung eintritt?
- Welche Nachhaltigkeitsinformationen brauchen Sie von uns, und für welche Entscheidungen? (für Nutzer)
Fertige Fragenkataloge je Stakeholdergruppe, inklusive Vorlagen für Befragung und Interview, finden Sie in unserem Beitrag Wesentlichkeitsanalyse-Fragebogen.
Schritt 5: Ergebnisse in die IRO-Bewertung übernehmen
Stakeholderinput ist kein eigenes Ergebnis, sondern ein Beleg für Ihre Bewertung. Halten Sie für jede IRO, zu der Sie Stakeholder eingebunden haben, fest:
- Wer Input gegeben hat (Gruppe, Stellvertreter oder Quelle)
- Was die Stakeholder zu Schwere, Wahrscheinlichkeit oder finanzieller Bedeutung gesagt haben
- Wie der Input Ihre Bewertung verändert oder bestätigt hat
Schätzt der Betriebsrat eine Auswirkung deutlich gravierender ein als Ihr Projektteam, ist das nicht automatisch ausschlaggebend. Sie müssen aber begründen, warum Sie der Einschätzung gefolgt sind oder nicht. Wie das konkret aussieht, zeigt unser Beispiel einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Ein Maschinenbauer kombiniert dort Workshops, ein Interview mit dem Betriebsrat, NGO-Berichte als Stellvertreter und ein Gespräch mit der Hausbank.
Schritt 6: Prüfungssicher dokumentieren
Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit schaut der Wirtschaftsprüfer auf Ihren Prozess, nicht nur auf Ihre Ergebnisse. Für die Stakeholderanalyse gehört in die Prüfungsakte:
- die Stakeholderliste mit Gruppen, Rolle (betroffen oder Nutzer) und der Begründung Ihres Mappings
- das Einbindungsprotokoll: welche Methode, wann, mit wem, oder welche vorhandene Quelle bzw. welcher Stellvertreter genutzt wurde
- die gestellten Fragen und eine Zusammenfassung der Antworten
- die Verbindung zwischen Input und IRO-Bewertung, einschließlich der Stellen, an denen Sie von Stakeholdermeinungen abgewichen sind, und warum
- bei Stellvertretern und Desk Research: warum die Quelle für die vertretene Gruppe glaubwürdig ist
- das Datum der letzten Aktualisierung und ob seitdem signifikante Änderungen eingetreten sind (§34)
Diese Dokumentation ist zugleich die Grundlage für Ihre Angabe nach ESRS 2 IRO-1. Haben Sie Stakeholder konsultiert, beschreiben Sie wie. Haben Sie sich auf Due Diligence und Stellvertreter gestützt, sagen Sie das. In beiden Fällen muss die Dokumentation tragen, was Sie schreiben. Was Prüfer darüber hinaus sehen wollen, fasst unsere Checkliste zur Prüfung der Wesentlichkeitsanalyse zusammen.
Welche Software unterstützt die Stakeholdereinbindung?
Excel-Listen und Umfragetools sammeln Antworten, trennen sie aber von den IRO-Bewertungen, die sie eigentlich stützen sollen. Genau nach dieser Verbindung fragt der Prüfer.
In Materiality Master ist die Stakeholderanalyse Teil der Wesentlichkeitsanalyse selbst:
- Stakeholderliste und Matrix: Sie legen Stakeholdergruppen an, bewerten Interesse, Einfluss und Wissen mit Begründung, und die Stakeholder-Matrix entsteht automatisch.
- Input direkt in der Analyse: Sie laden Stakeholder oder ihre Vertreter in die Analyse ein, mit Zugriff nur auf die IROs, die sie bewerten oder kommentieren sollen. Der Input landet so direkt in der Bewertung statt in einer separaten Datei.
- Stakeholder mit IROs verknüpfen: Zu jeder IRO halten Sie fest, welcher Stakeholder wie beteiligt war (Befragung, Interview, Workshop, Stellvertreter).
- Prüfpfad: Jede Änderung einer Bewertung wird mit Begründung protokolliert. So zeigen Sie, wie der Stakeholderinput das Ergebnis geprägt hat.
Die Schritte im Einzelnen, inklusive Video, zeigt der Hilfeartikel Stakeholder-Bewertung im Materiality Master durchführen. Wie Sie Stakeholdern eingeschränkten Zugriff geben, erklärt die Benutzerzugriffsverwaltung.
Stakeholder-Input direkt in Ihrer Wesentlichkeitsanalyse sammeln
Stakeholder-Mapping, Einladung zur Bewertung der relevanten IROs und jede Rückmeldung verknüpft mit Ihrer Bewertung, inklusive Prüfpfad. Abgestimmt auf die überarbeiteten ESRS.
Typische Fehler bei der Stakeholderanalyse
- Eine große Befragung für alle. Allgemeine Fragebögen liefern allgemeine Antworten. Richten Sie die Fragen an Ihren IROs und an der Rolle der jeweiligen Gruppe aus.
- Betroffene und Nutzer verwechseln. Investoren sagen Ihnen etwas über finanzielle Relevanz, nicht über die Schwere Ihrer Auswirkungen auf Beschäftigte bei Lieferanten.
- Einbindung, wo das Ergebnis klar ist. Konzentrieren Sie den Aufwand auf die Grenzfälle.
- Stille Stakeholder vergessen. Natur und schwer erreichbare Beschäftigte in der Lieferkette brauchen Stellvertreter, nicht Schweigen.
- Keine Verbindung zwischen Input und Bewertung. Wenn Sie nicht zeigen können, wie der Input eine Bewertung beeinflusst hat, zählt die Einbindung in der Prüfung wenig.
- Jedes Jahr alles wiederholen. Nach §34 aktualisieren Sie nur, wenn sich etwas Wesentliches geändert hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einbindung betroffener Stakeholder bleibt ein zentraler Input der Wesentlichkeitsanalyse (ESRS 1 §42), aber die Einbindung aus der Due Diligence genügt; ein eigener Prozess ist nicht nötig.
- Unterscheiden Sie betroffene Stakeholder (Input zu Auswirkungen) von Nutzern der Nachhaltigkeitserklärung (Input zu finanzieller Relevanz und Informationsbedarf).
- Ein Stakeholder-Mapping mit Einfluss und Betroffenheit zeigt, wo direkte Einbindung lohnt; anderswo reichen Stellvertreter und vorhandene Quellen.
- NGOs, zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften können stellvertretend sprechen, die Natur gilt als stiller Stakeholder.
- Dokumentieren Sie, wer wie beteiligt war und wie der Input Ihre IRO-Bewertung verändert hat. In ESRS 2 IRO-1 beschreiben Sie die Konsultation, wenn Sie konsultiert haben.
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