Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in eine Phase strenger Regulierung und hoher Erwartungen eingetreten. Grundlage jeder glaubwürdigen Berichterstattung ist die Wesentlichkeit. Die beiden einflussreichsten Rahmenwerke, die GRI-Standards (Global Reporting Initiative) und die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), bestimmen jedoch auf grundlegend unterschiedliche Weise, was „wesentlich“ ist.
Kurz gesagt: GRI kennt nur die Wesentlichkeit der Auswirkungen (Impact-Wesentlichkeit): Ein Thema ist wesentlich, wenn es die bedeutendsten Auswirkungen der Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen widerspiegelt. Die ESRS verlangen doppelte Wesentlichkeit: Impact-Wesentlichkeit (an GRI angelehnt) plus finanzielle Wesentlichkeit, also Risiken und Chancen für das Unternehmen. GRI ist freiwillig; die ESRS sind für Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD verpflichtend (nach Omnibus I: mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz). Mit den überarbeiteten ESRS (Verordnung (EU) 2026/1563, verpflichtend ab Geschäftsjahr 2027) ist der ESRS-Prozess verhältnismäßiger: Top-down-Schlussfolgerungen sind erlaubt, eine erschöpfende IRO-Suche ist nicht nötig, und die Themenliste ist eine unverbindliche Orientierung.
In diesem Artikel vergleichen wir, wie GRI und ESRS Wesentlichkeit definieren und anwenden, wie sich die Wesentlichkeitsanalyse Schritt für Schritt unterscheidet und was Sie aus einer GRI-Analyse für die ESRS weiterverwenden können.
Was bedeutet Wesentlichkeit nach den GRI-Standards?
Nach GRI 3: Wesentliche Themen (2021) sind wesentliche Themen diejenigen, die die bedeutendsten Auswirkungen einer Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich ihrer Menschenrechte, widerspiegeln. Die Bedeutung wird nach dem Schweregrad einer Auswirkung beurteilt (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit) und bei potenziellen Auswirkungen zusätzlich nach ihrer Wahrscheinlichkeit. Ob ein Thema die Finanzen des Unternehmens berührt, ist kein Kriterium: Die GRI-Wesentlichkeit ist Impact-Wesentlichkeit.
Doppelte Wesentlichkeit nach GRI? Ein häufiges Missverständnis
Eine „doppelte Wesentlichkeit nach GRI“ gibt es nicht. GRI bewertet ausschließlich die Wesentlichkeit der Auswirkungen (Inside-out-Perspektive). Doppelte Wesentlichkeit ist das Konzept der ESRS: Sie übernehmen die Impact-Wesentlichkeit in einer eng an GRI angelehnten Definition und ergänzen die finanzielle Wesentlichkeit (Outside-in-Perspektive: Wie wirken sich Nachhaltigkeitsaspekte auf Cashflows, Ertragslage, Finanzlage, Finanzierungszugang oder Kapitalkosten des Unternehmens aus?). Eine GRI-Wesentlichkeitsanalyse deckt damit ungefähr die Hälfte einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS ab.
1. Warum Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung entscheidend ist
Die Wesentlichkeit bestimmt, über welche Nachhaltigkeitsthemen ein Unternehmen berichtet. Sie sorgt dafür, dass Nachhaltigkeitsberichte für Investoren, Beschäftigte, Behörden und die Öffentlichkeit relevant, fokussiert und entscheidungsnützlich sind.
Eine solide Wesentlichkeitsanalyse hilft Unternehmen dabei,
- Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit zu priorisieren,
- Ressourcen für Berichterstattung und Management gezielt einzusetzen,
- die Nachhaltigkeitsstrategie an den Erwartungen der Stakeholder auszurichten und
- regulatorische Anforderungen wie die der CSRD zu erfüllen.
Die Wesentlichkeitsanalyse ist damit keine freiwillige „Good Practice“ mehr, sondern die Grundlage einer glaubwürdigen und belastbaren Berichterstattung.
1.1 Wer muss GRI oder ESRS anwenden?
GRI
Die GRI-Standards sind freiwillig und international anerkannt. Sie werden genutzt von:
- Unternehmen aller Größen und Branchen, die über ihre Nachhaltigkeitsauswirkungen berichten möchten
- Organisationen, die ihre Ausrichtung an globalen Normen nachweisen wollen (z. B. UN Global Compact, SDGs, OECD-Leitsätze)
- Unternehmen, die Transparenz gegenüber Stakeholdern, öffentliche Rechenschaft oder ESG-Benchmarking anstreben
Einige Börsen und nationale Behörden empfehlen GRI oder verweisen darauf, verpflichtend ist GRI aber nur, wenn eine Regulierung es ausdrücklich vorschreibt. Besonders verbreitet ist GRI bei multinationalen Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und KMU, die glaubwürdig in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einsteigen wollen.
ESRS (CSRD)
Die ESRS sind für Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD rechtlich verbindlich. Nach der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 gilt die CSRD für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz sowie ab dem Geschäftsjahr 2028 für Nicht-EU-Konzerne mit mehr als 450 Mio. € Umsatz in der EU und einer großen EU-Tochter oder Zweigniederlassung. Unternehmen unterhalb dieser Schwellen können freiwillig nach dem Voluntary Standard (VS), dem Nachfolger des VSME, berichten. Mehr dazu in unserem Vergleich VSME vs. ESRS. Fällt Ihr Unternehmen nicht unter die CSRD, bleiben die GRI-Standards das führende globale Rahmenwerk für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte.
Berichtspflichtige Unternehmen wenden die überarbeiteten ESRS an (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563). Sie sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend. Für das Geschäftsjahr 2026 haben Unternehmen die Wahl: die ESRS 2023, die überarbeiteten ESRS vollständig oder die ESRS 2023 mit bestimmten Erleichterungen (darunter der Top-down-Ansatz in der Wesentlichkeitsanalyse).
2. Zwei Wesentlichkeitskonzepte: Impact-Wesentlichkeit vs. doppelte Wesentlichkeit
GRI: Impact-Wesentlichkeit als einziger Maßstab
GRI basiert auf der Wesentlichkeit der Auswirkungen: Berichtet wird über Themen, bei denen das Unternehmen Wirtschaft, Umwelt und Menschen beeinflusst.
Man spricht von der „Inside-out“-Perspektive: Im Mittelpunkt steht nicht, was auf das Unternehmen einwirkt, sondern was das Unternehmen bewirkt.
Die wichtigsten Merkmale des GRI-Wesentlichkeitskonzepts:
- Auswirkungen stehen im Zentrum: Ein Thema ist wesentlich, wenn es die bedeutendsten tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt oder Menschen einschließlich ihrer Menschenrechte widerspiegelt.
- Stakeholder-Einbindung ist zentral: Der Input von Stakeholdern, insbesondere der Betroffenen, fließt in die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen ein.
- Finanzielle Wesentlichkeit spielt keine Rolle: Ein Thema kann nach GRI wesentlich sein, auch wenn es keine finanziellen Folgen für das Unternehmen hat.
- Keine verbindliche Themenliste: Unternehmen bestimmen ihre wesentlichen Themen selbst. Anwendbare GRI-Sektorstandards nennen wahrscheinlich wesentliche Themen; wird eines davon als nicht wesentlich eingestuft, ist das im GRI-Inhaltsindex zu begründen.
Warum das wichtig ist:
Der GRI-Ansatz hält die Berichterstattung rechenschaftsorientiert. Er bringt Unternehmen dazu, über Compliance und finanzielle Relevanz hinaus ihre Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt in den Blick zu nehmen.
ESRS: Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
Nach den ESRS müssen Unternehmen die doppelte Wesentlichkeit anwenden. Sie verbindet zwei Dimensionen:
- Wesentlichkeit der Auswirkungen (an GRI angelehnt): wie das Unternehmen Menschen und Umwelt beeinflusst
- Finanzielle Wesentlichkeit (vergleichbar mit IFRS/ISSB): wie Nachhaltigkeitsaspekte Entwicklung, Finanzlage, Ertragslage, Cashflows, Finanzierungszugang oder Kapitalkosten des Unternehmens beeinflussen
Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist nach ESRS wesentlich, wenn er eines der beiden Kriterien erfüllt:
- Er hat erhebliche tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen (Inside-out), oder
- er begründet ein erhebliches Risiko oder eine Chance für das Unternehmen (Outside-in).
Was das bedeutet:
- Beide Perspektiven sind erforderlich: Unternehmen müssen beide Blickwinkel berücksichtigen und nachvollziehbar dokumentieren, wie sie zu ihren Ergebnissen gekommen sind.
- Die Wesentlichkeit muss belastbar sein: Prüfer sehen sich den Prozess im Rahmen der begrenzten Prüfungssicherheit an. Es muss nachvollziehbar sein, was im Detail bewertet und was top-down entschieden wurde.
- Die finanzielle Perspektive umfasst kurz-, mittel- und langfristige Effekte: kurzfristig entspricht dem Berichtszeitraum des Abschlusses, mittelfristig bis zu fünf Jahre, langfristig mehr als fünf Jahre.
- Die Wesentlichkeit steuert den Bericht: Berichtet wird nur über Wesentliches. Nach dem überarbeiteten ESRS 1 (§24) dürfen nicht wesentliche Informationen nicht offengelegt werden.
Warum das wichtig ist:
Der ESRS-Ansatz verbindet Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung. Er knüpft an die Unternehmenswert-Perspektive des ISSB an und behält über die Impact-Wesentlichkeit zugleich eine starke normative Grundlage.
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3. Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse: GRI vs. ESRS
GRI und ESRS verlangen beide, dass Unternehmen ihre wesentlichen Themen bestimmen. Die Methodik unterscheidet sich aber in Struktur, Umfang und Dokumentation. GRI 3 beschreibt einen klaren vierstufigen Prozess für die Auswirkungen. Die überarbeiteten ESRS legen Grundsätze für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse fest und lassen mehr Raum für verhältnismäßige, begründete Ermessensentscheidungen.
3.1 Wesentlichkeitsanalyse nach GRI (GRI 3)
GRI 3: Wesentliche Themen (2021) ist Teil der GRI Universal Standards, die für Berichte ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die Wesentlichkeitsanalyse folgt vier Schritten.
Schritt 1: Den Kontext der Organisation verstehen
Das Unternehmen analysiert Geschäftsmodell, Tätigkeiten, Branchen, Regionen und Wertschöpfungskette, darunter:
- angebotene Produkte und Dienstleistungen
- bediente Märkte
- Standorte
- Governance-Struktur und Stakeholder-Umfeld
- bekannte Nachhaltigkeitsthemen (z. B. Entwaldung, Arbeitsbedingungen, Emissionen)
Relevante Stakeholder-Gruppen wie Beschäftigte, Kunden, Lieferanten, Anwohner, NGOs und Behörden sollten früh identifiziert werden.
Ziel: ein fundiertes Verständnis dafür, wo und wie Auswirkungen entstehen können.
Schritt 2: Tatsächliche und potenzielle Auswirkungen ermitteln
Das Unternehmen ermittelt seine Auswirkungen. Diese können sein:
- tatsächlich (bereits eingetreten) oder potenziell (könnten eintreten)
- negativ (schädlich für Menschen oder Umwelt) oder positiv (nutzenstiftend)
- verursacht, mitverursacht oder über Geschäftsbeziehungen direkt verbunden
Betrachtet werden nicht nur die eigenen Tätigkeiten, sondern auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Typische Quellen:
- interne Analysen (z. B. Audits, Beschwerden)
- Stakeholder-Input
- GRI-Sektorstandards
- frühere Wesentlichkeitsanalysen
- Berichte der Zivilgesellschaft und Medien
Ziel: eine Longlist tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen.
Schritt 3: Die Bedeutung der Auswirkungen bewerten
Jede Auswirkung wird nach ihrem Schweregrad bewertet, bei potenziellen Auswirkungen zusätzlich nach der Wahrscheinlichkeit:
- Ausmaß: Wie gravierend ist die Auswirkung (z. B. Verletzung, Verschmutzung, Vertreibung)?
- Umfang: Wie weit reicht sie (z. B. Zahl der Betroffenen, geografisches Gebiet)?
- Unabänderlichkeit: Wie schwer lässt sie sich beheben oder rückgängig machen?
- Wahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist eine potenzielle Auswirkung?
Die Bewertung ist überwiegend qualitativ, viele Unternehmen nutzen aber Bewertungsskalen oder Heatmaps für mehr Konsistenz. Stakeholder-Perspektiven fließen in die Beurteilung ein und dienen ihrer Validierung.
Ziel: die bedeutendsten Auswirkungen des Unternehmens identifizieren.
Schritt 4: Priorisieren und wesentliche Themen berichten
Das Unternehmen legt einen Schwellenwert fest, fasst die bedeutendsten Auswirkungen zu wesentlichen Themen zusammen und berichtet:
- das Verfahren zur Bestimmung der wesentlichen Themen (GRI 3-1)
- die Liste der wesentlichen Themen (GRI 3-2)
- das Management jedes wesentlichen Themas (GRI 3-3)
Für eine Berichterstattung „in Übereinstimmung mit“ den GRI-Standards sind diese drei Angaben verpflichtend. Bei der Darstellung (Liste, Cluster, Grafik) lässt GRI Spielraum, der Prozess muss aber transparent und dokumentiert sein.
Ziel: Stakeholdern zeigen, welche Auswirkungen am wichtigsten sind und wie das Unternehmen damit umgeht.
3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS (überarbeitete ESRS, 2026)
Nach den ESRS ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse verpflichtend. Ein festes Verfahren schreiben die ESRS nicht vor, der überarbeitete ESRS 1 regelt aber klar, wie die Analyse durchgeführt werden darf. Alle Änderungen im Detail erklären wir in unserem Beitrag zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach den überarbeiteten ESRS. In der Praxis folgt der Prozess weiterhin vier Schritten:
Schritt 1: Kontext verstehen und Stakeholder einbinden
Ausgangspunkt sind Strategie, Geschäftsmodell, Tätigkeiten, Branchen, Regionen und Wertschöpfungskette. Die Einbindung betroffener Stakeholder bleibt ein wichtiger Input (ESRS 1 §42). Einbindung, die bereits im Rahmen der Sorgfaltspflichten (Due Diligence) stattfindet, reicht jedoch aus; ein separater Stakeholder-Prozess für die Wesentlichkeitsanalyse ist nicht nötig. NGOs, zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften können stellvertretend für Betroffene sprechen. Wie Sie das verhältnismäßig organisieren, zeigt unser Beitrag zur Stakeholder-Analyse bei doppelter Wesentlichkeit.
Ziel: ein belegbares Verständnis, wo wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen wahrscheinlich sind.
Schritt 2: Ermitteln, wo wesentliche IROs wahrscheinlich sind
Hier unterscheiden sich die überarbeiteten ESRS am stärksten von der Fassung 2023 und von einer GRI-typischen Longlist:
- Top-down ist erlaubt (§27): Ein Unternehmen darf ohne detaillierte Bewertung auf IRO-Ebene feststellen, dass ein Thema oder Unterthema wesentlich oder nicht wesentlich ist, gestützt auf Strategie, Geschäftsmodell, Branchen, Regionen und Wertschöpfungskette. Ist das Ergebnis nicht eindeutig, ist eine konkrete Bottom-up-Bewertung nötig (§28). Beide Ansätze lassen sich themenweise kombinieren.
- Keine erschöpfende IRO-Suche (§32): Grundlage sind angemessene und belastbare Informationen, die ohne unverhältnismäßige Kosten oder unverhältnismäßigen Aufwand verfügbar sind. Unternehmen müssen nicht jede mögliche Auswirkung, jedes Risiko und jede Chance bewerten, sondern nur die Bereiche, in denen wesentliche IROs wahrscheinlich sind.
- Die Themenliste ist unverbindlich (Anhang A): Die Liste der Nachhaltigkeitsaspekte (bisher ESRS 1 AR 16, in den ESRS 2023 verbindlicher Bezugspunkt) steht jetzt in Anhang A von ESRS 1 und ist nur noch unverbindliche Orientierung. Unter-Unterthemen entfallen, ESRS E3 heißt nur noch „Wasser“ (Meeresressourcen sind zu E5 gewandert). Siehe unsere ESRS-Themenliste 2026.
- Wertschöpfungskette mit Branchendaten (§33): Die Wertschöpfungskette kann ohne direkten Input von Lieferanten oder Kunden bewertet werden, etwa mit Branchen-, Regional- oder allgemein verfügbaren Daten.
Externe Quellen wie GRI-Sektorstandards, SASB oder die IRO-Datenbank von CSR Tools helfen bei der Entscheidung, wo Sie genauer hinschauen.
Ziel: ein fokussiertes Set an Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) sowie dokumentierte Top-down-Schlussfolgerungen für die eindeutigen Fälle.
Schritt 3: Wesentlichkeit in zwei Dimensionen bewerten
Wo eine detaillierte Bewertung nötig ist, wird jede IRO in zwei Dimensionen bewertet:
Wesentlichkeit der Auswirkungen
- Schweregrad: Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit (dieselben Kriterien wie bei GRI)
- Wahrscheinlichkeit bei potenziellen Auswirkungen; bei potenziellen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte hat der Schweregrad Vorrang vor der Wahrscheinlichkeit
- Brutto vs. netto (§43): Tatsächliche negative Auswirkungen werden so bewertet, wie sie eingetreten sind. Potenzielle negative Auswirkungen dürfen nur durch bereits umgesetzte und wirksame Präventions- und Minderungsmaßnahmen reduziert werden, nicht durch geplante.
- Positive Auswirkungen (§44) werden eigenständig bewertet, ohne Verrechnung mit negativen Auswirkungen. Die Behebung eigener negativer Auswirkungen oder die Einhaltung von Gesetzen zählt nicht als positive Auswirkung.
Finanzielle Wesentlichkeit
- Wahrscheinlichkeit und mögliches Ausmaß finanzieller Effekte
- Effekte auf Entwicklung, Finanzlage, Ertragslage, Cashflows, Finanzierungszugang oder Kapitalkosten
- betrachtet über kurze, mittlere und lange Frist
Schwellenwerte sind nicht vorgegeben: Sie legen sie selbst fest und begründen sie. Ein quantitatives Scoring ist nicht zwingend erforderlich. Unser Beispiel für eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse zeigt Bewertungsskalen und Schwellenwerte an einem Praxisfall.
Ziel: eine belastbare Liste wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte mit dokumentierter Begründung. Viele Unternehmen nutzen dafür eine Software für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse statt einer Excel-Vorlage.
Schritt 4: Prozess und Ergebnisse offenlegen
Das Unternehmen beschreibt Prozess und Ergebnisse in der Nachhaltigkeitserklärung:
- ESRS 2 IRO-1: eine knappe Beschreibung des Verfahrens, wesentlicher Änderungen daran und wann die Analyse zuletzt aktualisiert wurde
- ESRS 2 IRO-2: die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
- ESRS 2 SBM-3: ihr Zusammenspiel mit Strategie, Geschäftsmodell und finanziellen Effekten
Außerdem gilt:
- Nicht wesentliche Informationen dürfen nicht offengelegt werden (§24); klar gekennzeichnete ergänzende Informationen bleiben möglich.
- Ist der Klimawandel nicht wesentlich, verlangt IRO-2 nur noch die Grundlage dieser Schlussfolgerung.
- Die Angaben nach ESRS 2 führen „wahrscheinlich bei allen Unternehmen zu wesentlichen Informationen“.
- Die Analyse muss nur bei wesentlichen Änderungen in Geschäft, Wertschöpfungskette oder Methodik aktualisiert werden (§34).
- Nach Omnibus I unterliegt die Nachhaltigkeitserklärung nur noch einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit; der geplante Übergang zur hinreichenden Sicherheit ist entfallen.
Ziel: ein transparenter, prüfbarer Wesentlichkeitsprozess und eine CSRD-konforme Nachhaltigkeitserklärung. Tools wie Materiality Master helfen, jeden Schritt zu strukturieren und zu dokumentieren, einschließlich Top-down-Schlussfolgerungen und Audit-Trail.
Und die EFRAG IG 1?
Viele Leitfäden (auch frühere Fassungen dieses Artikels) beschreiben den ESRS-Prozess anhand der EFRAG Implementation Guidance IG 1 (Mai 2024), die von einem Screening aller themenbezogenen Standards und der AR-16-Liste ausging. Die IG 1 wurde nicht zurückgezogen, sie wurde aber für die ESRS 2023 geschrieben. Nutzen Sie sie als Hintergrund zu Begriffen wie Schweregrad und Wahrscheinlichkeit; wo sie dem überarbeiteten ESRS 1 widerspricht (etwa bei brutto vs. netto), geht der Standard vor.
3.3 GRI-ESRS-Mapping: Was GRI-Berichterstatter weiterverwenden können
Wenn Sie bereits nach GRI berichten, können Sie einen großen Teil Ihrer Arbeit für die ESRS nutzen. GRI und EFRAG haben im November 2023 einen GRI-ESRS-Interoperabilitätsindex veröffentlicht (auf Basis der ESRS 2023). Für die Wesentlichkeitsanalyse sieht die Zuordnung so aus:
| GRI | Entsprechung in den ESRS | Was Sie für die ESRS ergänzen müssen |
|---|---|---|
| Bewertung der Auswirkungen nach GRI 3 (Schweregrad, Wahrscheinlichkeit) | Wesentlichkeit der Auswirkungen | Brutto vs. netto (§43), positive Auswirkungen ohne Verrechnung (§44) |
| — | Finanzielle Wesentlichkeit | Risiken und Chancen, finanzielle Schwellenwerte, Zeithorizonte |
| GRI 3-1 Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen | ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung beider Dimensionen, Datum der letzten Aktualisierung |
| GRI 3-2 Liste der wesentlichen Themen | ESRS 2 IRO-2 und SBM-3 | Wesentliche IROs und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen | Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen je wesentlichem Thema | Themenbezogene ESRS-Datenpunkte für jedes wesentliche Thema |
| GRI-Sektorstandards | ESRS 1 Anhang A (unverbindlich) | Top-down-Schlussfolgerung je Thema, wo das Ergebnis eindeutig ist |
Sobald Ihre wesentlichen Themen feststehen, übersetzt das ESRS-Datenpunkt-Mapping-Tool sie in die konkreten Datenpunkte der überarbeiteten ESRS, über die Sie berichten müssen.
4. Die Rolle der Wesentlichkeitsmatrix
Die Wesentlichkeitsmatrix stellt Themen in zwei Dimensionen dar. Ihre Rolle unterscheidet sich je nach Rahmenwerk:
Wesentlichkeitsmatrix nach GRI:
- Die klassische GRI-Matrix stammt aus den GRI-Standards 2016. Dort wurde die Bedeutung der Auswirkungen dem Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder gegenübergestellt.
- GRI 3 (2021) hat die Stakeholder-Achse gestrichen. Wesentliche Themen ergeben sich nur noch aus der Bedeutung der Auswirkungen, eine zweiachsige Stakeholder-Matrix bildet die GRI-Logik also nicht mehr ab.
- Eine Matrix ist nicht vorgeschrieben; eine Rangliste oder eine Darstellung nach Schweregrad passt oft besser.
Wesentlichkeitsmatrix nach ESRS:
- Von den überarbeiteten ESRS nicht verlangt, aber verbreitet, um die doppelte Wesentlichkeit zu visualisieren
- Üblich: x-Achse finanzielle Wesentlichkeit, y-Achse Wesentlichkeit der Auswirkungen, Ihre Schwellenwerte als Linien
- Stakeholder-Sichtweisen fließen in die Bewertung ein, sie sind keine eigene Achse
- Hilfreich für Vorstand und Prüfer, sofern sie auf dokumentierten Bewertungen beruht
Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Wesentlichkeitsmatrix nach den überarbeiteten ESRS.
5. Vergleichstabelle: Wesentlichkeitsanalyse nach GRI vs. ESRS
Die Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen, auf Basis von GRI 3 (2021) und den überarbeiteten ESRS (2026).
| Aspekt | GRI | ESRS / CSRD (überarbeitete ESRS) |
|---|---|---|
| Wesentlichkeitskonzept | Nur Impact-Wesentlichkeit: die bedeutendsten Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen. | Doppelte Wesentlichkeit: Impact-Wesentlichkeit (an GRI angelehnt) plus finanzielle Wesentlichkeit (Risiken und Chancen für das Unternehmen). |
| Rechtlicher Status | Freiwillig, sofern nicht von Behörden oder Stakeholdern verlangt; weltweit verbreitet. | Verpflichtend nach CSRD für Unternehmen mit >1.000 Beschäftigten und >450 Mio. € Nettoumsatz; überarbeitete ESRS ab Geschäftsjahr 2027 verpflichtend. |
| Stakeholder-Einbindung | Zentraler Input für Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen. | Wichtiger Input (§42); Einbindung im Rahmen der Due Diligence reicht aus, kein separater Prozess nötig. |
| Umfang der Analyse | Unternehmen bestimmen ihre wesentlichen Themen selbst, unterstützt durch Sektorstandards. | Keine erschöpfende IRO-Suche (§32); Themenliste in Anhang A unverbindlich; Top-down-Schlussfolgerungen erlaubt (§27). |
| Vorgehen | Vier Schritte: Kontext, Ermittlung, Bewertung, Priorisierung. | Top-down, bottom-up oder kombiniert je Thema; brutto vs. netto (§43) und positive Auswirkungen (§44) ausdrücklich geregelt. |
| Offenlegung des Prozesses | Für Berichte „in Übereinstimmung mit“ GRI verpflichtend (GRI 3-1, 3-2, 3-3), Format flexibel. | Verpflichtend: ESRS 2 IRO-1 (Verfahren, Datum der letzten Aktualisierung), IRO-2 und SBM-3; prüfungspflichtig. |
| Nicht wesentliche Themen | Frei wählbar; nicht wesentliche Themen aus Sektorstandards werden im Inhaltsindex begründet. | Keine Schlussfolgerung für jedes Listenthema nötig; ist der Klimawandel nicht wesentlich, ist die Grundlage anzugeben. |
| Mindestangaben | Nur wesentliche Themen plus allgemeine Angaben nach GRI 2. | ESRS-2-Angaben sind wahrscheinlich für alle Unternehmen wesentlich; nicht Wesentliches darf nicht offengelegt werden (§24). |
| Matrix | Freiwillig; die klassische Stakeholder-Matrix stammt aus den Standards 2016. | Nicht verlangt; häufig zur Darstellung von Impact- vs. finanzieller Wesentlichkeit genutzt. |
| Aktualisierung | Wesentliche Themen werden für jeden Berichtszeitraum überprüft. | Nur bei wesentlichen Änderungen (§34); Datum der letzten Aktualisierung angeben. |
| Prüfung | Nicht verpflichtend; freiwillige Prüfung möglich. | Nur begrenzte Prüfungssicherheit (hinreichende Sicherheit durch Omnibus I entfallen); die Wesentlichkeitsanalyse ist Prüfungsgegenstand. |
| Governance | GRI 2-14: Rolle des höchsten Kontrollorgans in der Berichterstattung, inkl. Prüfung der wesentlichen Themen. | Die Rolle von Leitungs- und Aufsichtsorganen bei Nachhaltigkeitsthemen ist offenzulegen. |
| Ausrichtung | Öffentliche Transparenz und Rechenschaft gegenüber Stakeholdern. | Entscheidungsnützliche Informationen für Investoren und andere Stakeholder. |
6. Fazit: Das richtige Rahmenwerk wählen oder beide kombinieren
GRI und ESRS sind keine Konkurrenten, sie bauen aufeinander auf.
- GRI steht für freiwillige Transparenz und Auswirkungen. Es ist das Rahmenwerk der Wahl für Organisationen, die berichten wollen, was für Menschen und Umwelt am meisten zählt, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.
- Die ESRS sind für große Unternehmen in der EU verpflichtend. Sie verlangen Impact- und finanzielle Wesentlichkeit mit einem beschriebenen und geprüften Prozess. Seit der Überarbeitung lassen sie mehr Raum für verhältnismäßige, dokumentierte Ermessensentscheidungen statt mechanischer Bewertung.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
- GRI kennt nur Impact-Wesentlichkeit; die ESRS verlangen doppelte Wesentlichkeit.
- GRI ist freiwillig; die ESRS sind für Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD gesetzlich vorgeschrieben.
- GRI baut die Analyse aus einer Longlist von Auswirkungen auf; die überarbeiteten ESRS erlauben Top-down-Schlussfolgerungen und verlangen keine erschöpfende IRO-Suche.
- GRI-Berichte dienen der Rechenschaft gegenüber Stakeholdern; ESRS-Berichte müssen auch finanzielle Entscheidungen unterstützen.
- GRI erlaubt schlanke interne Prozesse; die ESRS erfordern bereichsübergreifende Zusammenarbeit (Finanzen, Risikomanagement, Nachhaltigkeit) und Prüfungsfähigkeit.
Wenn Sie von GRI auf ESRS umsteigen, ist Ihre Bewertung der Auswirkungen ein guter Ausgangspunkt. Ergänzen müssen Sie die finanzielle Dimension, eine klare Schwellenwertlogik und einen Audit-Trail, der zeigt, warum jedes Thema wesentlich ist oder nicht. Genau dabei führt Sie Materiality Master durch den Prozess, von Stakeholdern und IROs bis zur Matrix und den ESRS-Datenpunkten. Sie können kostenlos starten oder die Pakete auf unserer Preisseite vergleichen.


